AU Klausel – Ein Mehrwert in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Was ist die AU-Klausel? Ist die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll? Wann lohnt sich der Mehrbeitrag für Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit?
Was ist die AU-Klausel? Ist die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll? Wann lohnt sich der Mehrbeitrag für Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit?
Sollte ich beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen niedrigen Unterschied zwischen Zahlbeitrag und Tarifbeitrag achten? Ist das ein Qualitätskriterium? Habe ich ein höheres Risiko bei einem großen Spread? Und überhaupt, was und warum ist das eigentlich …
Fragen dieser und ähnlicher Art begegnen mir hin und wieder im Beratungsalltag. Schauen wir uns daher den Mythos vom bösen Spread im nachfolgenden Artikel einmal genauer an.
2018 berichtete ich bereits über den von Finanztest verursachten Laborunfall beim Versuch Schüler BU zu testen. 2021 beweist Stiftung Warentest erneut Selbstsicherheit bei maximaler Ahnungslosigkeit.
Wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler abschließen möchte, muss man ein Höchstmaß an zukünftigen Eventualitäten angemessen berücksichtigen. Schüler BU ist daher die Königsdisziplin in der BU-Vermittlung. (mehr …)
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sieht sich spätestens im Antrag mit der Frage nach Ausübung von gefährlichen Hobbys / Hobbies konfrontiert. In diesem Artikel erläutere ich, was es zu beachten gilt und welche Lösungsansätze es gibt.
Häufiger fragen mich Interessenten sinngemäß: „Ey – Welche Versicherer vermittelst du?“ … oder … „Kannst du alle Versicherer vermitteln, oder nur bestimmte?“
Fragen dieser Art sind inhaltlich eine Katastrophe. Sie basieren auf der völlig falschen Grundprämisse, dass es sinnvoll sei, einfach möglichst viele Versicherer zu vergleichen. Ein Vermittler wäre also dann gut, wenn er möglichst viele Versicherer vermitteln kann.
Diese – insbesondere vom „Verbraucherschutz“ propagierte – Herangehensweise ist jedoch völlig sinnfrei.
Exklusiv für den Maklerpool Fondsfinanz hat die Nürnberger eine neue BU Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen gestartet. Der Aktionsantrag steht grundsätzlich „allen“ offen und ist nicht auf bestimmte Berufe begrenzt.
Abgesichert werden können bis zu 2.500 € mtl. BU Rente, bestehende Absicherungen werden angerechnet. Die Aktion ist zunächst bis 31.12.2020 befristet. (mehr …)
Die korrekte und vollständige Beantwortung der Risiko- und Gesundheitsfragen im Antrag erhöht die Leistungswahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung maßgeblich.
Geht es um die Absicherung bedarfsgerechter Berufsunfähigkeitsrenten und späteres Ausbaupotential, sind die Versicherer im Jahr 2004 stehen geblieben. Will man eine höhere Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sind verschiedene potentielle Fallstricke zu überwinden.
Wobei der Begriff „höhere BU-Rente“ erheblich täuscht. Die Probleme gehen bereits ab 2.500 € Berufsunfähigkeitsrente los. Das entspricht einem jährlichen Bruttoeinkommen von gerade einmal etwas über 50.000 €. Ab dieser Größe von monatlich 2.500 € BU-Rente gelten nicht mehr allein die regulären Antragsfragen. (mehr …)
Durch die Aufteilung der Gesamtabsicherung auf zwei oder mehr Versicherer ergibt sich ein hohes Maß an Flexibilität und Anpassbarkeit. Mit einer solchen Zweivertragslösung können zudem Fallstricke bei der Beantragung höherer BU-Renten umgangen werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung über Jahrzehnte an Lebensentwicklung bedarfsgerecht zu halten, ist die Königsdisziplin in der BU-Vermittlung. Man nennt dies technische Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Zweitvertragslösung oder Mehrvertragslösung ist dabei ein mächtiges Instrument. (mehr …)
Im Rahmen einer Risikovoranfrage können Gesundheitshistorie, gefährliche Hobbys und berufsspezifische Besonderheiten lange vor der eigentlichen Antragsstellung mit dem Versicherer abschließend geklärt werden. Die Risikovoranfrage ist eine unverbindliche und in der Regel pseudonymisierte Abfrage der Versicherbarkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung – Inhaltsverzeichnis

Eine Risikovoranfrage ermöglicht lange vor dem eigentlichen Antrag zu klären, ob und zu welchen Konditionen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann.
Die Risikovoranfrage wird in der Regel pseudonymisiert (umgangssprachlich anonym) eingereicht und generell nicht dauerhaft gespeichert. Ähnlich einer Risikoausschreibung lässt sich so vorab das beste Angebot auch für komplexere Fälle identifizieren, respektive vorab verhandeln.
Unangenehme Überraschungen, beispielsweise unerwartete Leistungsausschlüsse, Risikozuschläge können so vermieden werden. Negative Einträge in der Risikowagnisdatei (HIS) erfolgen bei Risikovoranfragen nicht.
Im Rahmen einer Risikovoranfrage können insbesondere die folgenden, für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung relevanten Aspekte geklärt werden:
Idealerweise identifizieren wir gemeinsam bereits im Ersttermin die zu erwartenden Problemstellungen und klären, welche weiteren Informationen und Unterlagen in Vorbereitung auf die spätere Risikovoranfrage zu beschaffen sind.
Bevor wir eine Risikovoranfrage stellen können, muss im Regelfall zunächst die Gesundheitshistorie des Interessenten sorgfältig aufbereitet werden. Wir beginnen damit im Ersttermin, für den immer mein Fragebogen zum Gesundheitszustand ausgefüllt und unterschrieben benötigt wird.
Liegen alle benötigten Informationen vor, kann im Anschluss mit dem Termin Risikovoranfrage erstellen fortgesetzt werden.
Je nach individueller Konstellation werden häufig beispielsweise ärztliche Befunde, Krankenhausentlassungsberichte oder speziell erstellte Arztberichte benötigt. Gerade der speziell zu erstellende Arztbericht Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein sehr wichtiges Instrument auf dem Weg zur medizinisch vorteilhaften und zugleich rechtssicheren Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sofern erforderlich, erhält der Interessent die „Hausaufgabe“ zur Beschaffung dieser Unterlagen bereits im Ersttermin.
Eine gute Risikovoranfrage steht üblicherweise auf zwei Säulen. Sie basiert einerseits auf der Eigenschilderung in „ich“-Perspektive – und sofern erforderlich – andererseits aus den belastbaren Belegen in Form von Arztberichten, ärztlichen Befunden und Krankenhausentlassungsberichten.
Risikovoranfragen sollten grundsätzlich pseudonymisiert eingereicht werden. Die von Verbraucherschützern oft propagierte (gänzlich) ANONYME RISIKOVORANFRAGE ist wahlweise ein Mythos oder gänzlich sinnbefreit.
Zu den für ein sinnvolles Ergebnis erforderlichen, personenbezogenen Daten gehören insbesondere Geburtsdatum, Beruf / Ausbildung, Körpergröße und Gewicht, Rauchverhalten.
Die inhaltlich relevanten Gefahrumstände sind dann nachfolgend im Schema „W“ aufzubereiten:
WAS war WANN, WARUM, WIE wurde BEHANDELT, WANN war WIEDER GUT.
Dies gilt für Eigenschilderung und Arztberichte gleichermaßen.
Ob eine Risikovoranfrage tabellarisch oder einfach in Blocktext erfolgt, ist dabei im Grunde völlig egal. Ich persönlich bevorzuge einfachen Blocktext, da dieser gegenüber der starren Tabellenform flexibler ist und weniger Risiken auf „Vergessen“ oder „unzulässige Verkürzung“ birgt.
Die Risikovoranfrage erstelle ich grundsätzlich gemeinsam mit den Interessenten via Bildschirmpräsentation im Termin „Risikovoranfrage erstellen“.
Bei den meisten Gesellschaften erfolgt die Antwort – ein so genanntes Votum – binnen ca. 7-10 Werktagen. Manche Versicherer sind sogar deutlich schneller. Interessenten erhalten die Ergebnisse im Nachgang von mir aufbereitet dargestellt.
Passen die Ergebnisse, kann der Beratungsprozess mit dem AVB Termin fortgesetzt und in Folge mit dem Termin technische Ausgestaltung abgeschlossen werden. Es folgt ein Ausfülltermin um den eigentlichen Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gemeinsam zu besprechen.
Die ursprüngliche Risikovoranfrage setze ich im späteren Antrag grundsätzlich als Beiblatt ein. Heißt: Die Eigenschilderung wird unterschrieben und zusammen mit den Belegen Bestandteil eines späteren Antrags auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Im späteren Antrag müssen im Regelfall nur noch die Kreuzchen bei den Gesundheits- und Risikofragen gesetzt und auf die Risikovoranfrage als Beiblatt verwiesen werden.
Um den Risikoprüfer in die Lage zu versetzen, ein Votum im Interesse des Interessenten abzugeben, sollte man natürlich wissen, was genau den Risikoprüfer interessiert.
Hier profitieren meine Kunden von meinem reichhaltigen Erfahrungsschatz. Zwischen 2015 und 2020 habe ich Risikovoranfragen für knapp 600 Interessenten gestellt. Dieser Umfang dürfte ziemlich selten in der Branche sein.
Nachfolgend finden Sie drei Beispiele für Risikovoranfragen.
Inzwischen gibt es diverse von BU-Versicherern betriebene Tools, die eine vermeintlich schnelle Onlinerisikoprüfung ermöglichen sollen. Dazu zählen bspw. Quickrisk (LV1871), eVotum (Alte Leipziger) oder VersDiagnose als Versicherer übergreifendes Tool.
Ich persönlich nutze diese Tools im Arbeitsalltag nur sehr selten. Liegt schlicht daran, dass die Annahmerichtlinien bei Onlinerisikoprüfung zwangsläufig häufig schärfer geschaltet sind, als eine tatsächliche saubere manuelle Risikoprüfung in der Praxis abläuft.
Mit manueller Risikoprüfung lassen sich meist bessere Ergebnisse erzielen. Zumindest, wenn man weiß wie.
Für den Interessenten können solche Tools als erste Orientierung aber durchaus sehr interessant sein. Ich empfehle dafür das eöffentlich zugängliche Quickrisk der LV1871.
Über Quickrisk – Die Onlinerisikoprüfung der LV1871
Quickrisk ist öffentlich zugänglich und ermöglicht die Prüfung von Vorerkrankungen und gefährlichen Hobbys in Bezug auf potentiell mögliche Annahmeentscheidungen in Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung.
Dieses Tool setze ich auch in der Beratung häufiger ein. Insbesondere um Interessenten zu erklären, warum welcher Schritt oder welches Detail in der Aufbereitung nötig ist und welche Auswirkungen welche Nuancen bei der Bewertung anzeigepflichtiger Umstände haben können.
Schauen wir uns nachfolgend einmal drei einfache Beispiele zur Onlinerisikoprüfung an:
Neben der Tatsache, dass elektronische Risikoprüfung gegenüber manueller Risikoprüfung meist härter ist, hat dieser Ansatz noch ein weiteres Problem. Onlinerisikoprüfung kann längst nicht für alle gesundheitlichen Aspekte abschließende Ergebnisse produzieren, beispielsweise wenn die tatsächlichen Gegebenheiten nicht in das vorgegebene Schema passen.
Häufig verbleibt die Einschätzung vorbehaltlich Arztbericht, Kontroll- oder Verlaufsberichten. Oder es ist eben gar kein Votum ohne weitere Details möglich.
Lange Rede, kurzer Sinn. Als Orientierungshilfe (gerade für Laien) ist die Onlinerisikoprüfung großartig, eine echte Alternative zur klassischen Risikovoranfrage mit manueller Risikoprüfung ist sie jedoch meist nicht.
Verbraucherschützer wiederholen gebetsmühlenartig die Empfehlung für eine anonyme Risikovoranfrage ausgesprochen. Allen voran, Stiftung Warentest …
Eine anonyme Risikovoranfrage im Wortsinn ergibt aber keinen Sinn. Anonym hieße, dass nicht einmal grundlegende biometrische Daten (bspw. Geburtsdatum, Beruf / Ausbildung, Rauchverhalten, Körpergröße und Gewicht) übermittelt werden dürften.
In einem solchen Fall müsste der Versicherer also beim trivialen Heuschnupfen davon ausgehen, dass der Interessent Landschaftsgärtner sein könnte. Entsprechend katastrophal wären die zu erwartenden Ergebnisse.
Das Mittel der Wahl ist stattdessen die pseudonymisierte Risikovoranfrage. Meint, lediglich der Name wird nicht übermittelt, die zur Beurteilung relevanten biometrischen Grunddaten hingegen schon. Mag für den Laien zunächst nach einer Korinthenkackerei klingen, ist es aber nicht.
Ohne grundlegende biometrische Daten können viele Krankheitsbilder ob bestehender Wechselwirkungen schlicht nicht sinnvoll bewertet werden.
Diese permanente Empfehlung Risikovoranfragen (vollständig) anonym zu stellen, ist nichts anderes als ein Zeugnis dafür, wie wenig Kenntnis besagte Verbraucherschützer von den praktischen Abläufen in der BU-Vermittlung haben. Wie wenig Ahnung davon, wie man eine belastbare Risikovoranfrage erstellt und damit überdurchschnittliche Ergebnisse für seine Interessenten erzielt.
Leider verwenden auch die meisten Vermittler diese Begrifflichkeit auf ihren Webseiten, schlicht weil das entsprechende Suchvolumen dafür von den Verbraucherschützern künstlich erschaffen würde.
Am Ende ist es grundsätzlich völlig egal, wie man das Pferd nennt. Wichtig bleibt, dass das Pferd richtig gesattelt wird.