Durch die Aufteilung der Gesamtabsicherung auf zwei oder mehr Versicherer kann die Flexibilität und Anpassbarkeit der BU-Absicherung erheblich gesteigert werden. Eine Zweivertragslösung kann zudem Fallstricke in Bezug auf die medizinische Risikoprüfung bei Abschluss von BU-Renten > 3.000 € mtl. umgehen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung über Jahrzehnte an Lebensentwicklung bedarfsgerecht zu halten, ist die Königsdisziplin in der BU-Vermittlung. Man nennt dies technische Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Zweitvertragslösung oder Mehrvertragslösung ist dabei ein mächtiges Instrument zur Flexibilitätssteigerung.
Zweivertragslösung oder Mehrvertragslösung – Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Zwei- oder Mehrvertragslösung?
- Vorteile und Nutzen einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Zweivertragslösung
- Hat die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zweivertragslösung Nachteile?
- Wann brauche ich eine Zwei- oder Mehrvertragslösung?
- Zwei BU-Verträge bereits als Student abschließen?
- Praktische Beispiele Zweivertragslösung
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zweivertragslösung?
Die Aufteilung der Gesamtabsicherung auf zwei oder mehr Verträge bei unterschiedlichen Versicherern nennt man Zweivertragslösung bzw. Mehrvertragslösung.
Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit wird also nicht auf die Betrachtung eines einzelnen Tarifs beschränkt, sondern als individuell zu konzipierende Gesamtabsicherung verstanden. Die beste Berufsunfähigkeitsversicherung ist jene, die auch über Jahrzehnte an Laufzeit mit den individuellen Entwicklungen der Lebensumstände schritt halten kann.
Vorteile einer Aufteilung auf zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen
Zielsetzungen einer Zweivertragslösung oder Mehrvertragslösung sind insbesondere:
Versicherbarkeit einer Berufsunfähigkeitsrente über 2.500 €
Versicherbarkeit wird mit zwei Verträgen einfacher
Bereits ab 2.501 € mtl. BU-Rentenhöhe reichen die üblichen Antragsfragen bei einigen Versicherern (andere Versicherer ab bspw. 3.000 €) nicht mehr aus. Abhängig von den gesellschaftsabhängig individuell geltenden Untersuchungsgrenzen werden dann zusätzlich ärztliche Untersuchungen gefordert, beispielsweise Blutbilder, EKGs oder auch HIV-Tests sein.
Zudem kann bei Abschluss höherer BU-Renten ein nachteiligerer Antrag (bspw. mit ausgedehnteren Gesundheits- und Risikofragen) zur Anwendung kommen.
Die Versicherbarkeit kann also nicht abschließend vorab durch eine Risikovoranfrage abgeklärt werden. Man ist abhängig von den Ergebnissen der erweiterten Gesundheitsprüfung nach Antragsstellung.
Bereits kleine Auffälligkeiten ohne wirklichen Krankheitswert können erhebliche Folgen haben. Sei es der erhöhte Blutdruck, weil die Krankenschwester hübsch war oder eine geringfügige Grenzwertüberschreitung bei den Leberwerten, macht dann schnell mal eben 25 % Risikozuschlag.
Bei einer Berufsunfähigkeitsrente über 4.000 € entscheidet zudem meist nicht mehr allein der Erstversicherer, der Rückversicherer hat dann ein Wörtchen mit zu reden. Was eine für den Versicherungsnehmer positive Auslegung von Ermessenspielräumen in den Annahmerichtlinien nahezu unmöglich macht.
Teilt man die gewünschte Absicherungshöhe jedoch auf zwei unterschiedliche Versicherer auf, kann man diese Probleme bei Auswahl der richtigen Versicherer vollständig umgehen.
Zudem sei auf die Grenzen des Abs. 1 §18 GenDG hingewiesen. Prädikative Gentests dürfen die Risikoprüfung bis zu einer Gesamtjahresrente von 30.000 € p.a. nicht beeinflussen. Eine Zweivertragslösung schafft hier zwar keine unmittelbare, rechtssichere Lösung aber zunächst mal einen sauberen Vertrag und wer weiß schon, wofür man sich vielleicht ein paar Monate später (in Ergänzung) entscheidet.
Höhere Nachversicherungsobergrenzen / mehr Nachversicherungspotential
Marktbreit gilt bei den meisten Versicherern noch immer eine Nachversicherungsobergrenze von 2.500 € bis 3.000 € BU-Rente. Wenige Versicherer bieten deutlich mehr, das aber auch nur im Rahmen sehr enger Spielregeln.
2.500 € BU-Rente entsprechen wiederum der wirtschaftlichen Angemessenheit bei 50.000 € Jahresbrutto.
Ein Einkommen, das Informatiker, Ingenieure oder auch Ärzte bereits bei Berufseinstieg erzielen. Spätere Gehaltsentwicklungen könnten nicht mehr über die Nachversicherung, nur noch teilweise über Beitragsdynamiken abgebildet werden.
Die Beitragsdynamik erfüllt die Aufgabe des Kaufkraftausgleichs. Moderate Gehaltssteigerungen können über die Jahre zwar abgefangen werden, große Sprünge aber nicht zu dem Zeitpunkt, zu welchem eine höhere Absicherung benötigt wird.
Teile ich die Absicherung jedoch auf zwei Versicherer auf, gelten die Obergrenzen pro Versicherer. So erreicht man bei sinnvoller Kombination der richtigen Versicherer ein Nachversicherungspotential von wenigstens 5.000 € BU-Rente oder auch deutlich mehr.
Es bringt allerdings nichts, einfach zwei Verträge beim gleichen Versicherer abzuschließen. Diese Verträge würden stets als Gesamtabsicherung betrachtet werden, zusätzliches Nachversicherungspotential bringt das nicht.
Praktikablere Nachversicherungsoptionen
Nominal hohe Nachversicherungsobergrenzen sind nicht automatisch auch praktikabel. Die Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung regeln nicht nur die Nachversicherungsobergrenze, sondern auch ganz genau wie, wann, in welchem Umfang erhöht werden kann.
In Abhängigkeit von der individuellen Konstellation kann es Sinn machen, die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlichen Nachversicherungsspielregeln durch gezielten Abschluss von zwei Verträgen für die eigene Zielsetzung zu nutzen. So können Schwächen einzelner Tarife kompensiert und die spezielle Stärken ausgespielt werden.
Beispiele dafür sind:
Bei vielen Versicherern beschränkt eine hohe Berufsunfähigkeitsrente (bei Abschluss oder im weiteren Verlauf) zudem die maximale Höhe der Beitragsdynamik. Was die Problematik einer angemessen hohen Absicherung zusätzlich verschärfen kann.
Auch für dieses Problem kann der Abschluss von zwei oder mehr Verträgen eine Lösung bieten. Bedingt aber genaue Kenntnisse der Versicherungsbedingungen und Annahmerichtlinien.
Bei Versorgungswerklern kann die Anrechnung der Ansprüche aus dem Versorgungswerk eine zusätzliche Einschränkung der Nachversicherungsmöglichkeiten erzeugen. Bedingt kann auch das durch eine gezielte Zweivertragslösung verbessert werden.
Auf keinen Fall sollte man sich von vermeintlich hohen Obergrenzen im Zuge so genannter Karrieregarantien blenden lassen. Karrieregarantien haben meist enge Spielregeln, verschiedene Fallstricke und sind vor allem allein an Gehaltserhöhungen gebunden. Was einen streng rationalen Umgang mit der eigenen BU bedingen würde, woran meiner Erfahrung nach auch intelligente Versicherungsnehmer fast immer scheitern. Wer Flexibilität bspw. auch bei Geburt eines Kindes, oder bei Hauskauf haben möchte, sollte in Nachversicherungsobergrenzen und nicht in so genannten Karrieregarantien denken.
Hat Berufsunfähigkeitsversicherung als Zweivertragslösung Nachteile?
Auch wenn sich seit 2019 mehr und mehr Maklerkollegen von mir inspirieren lassen haben, insgesamt ist dieser Lösungsansatz am Markt recht selten und eher unbekannt. Auch bei meinen Interessenten begegnet mir hin und wieder zunächst eine gewisse Abwehrhaltung, wenn ich das Thema zur Sprache bringe.
Natürlich stellt sich die Frage, ob im Zuge der Aufteilung auf zwei oder mehr Verträge auch Nachteile entstehen. Sind die Kosten einer Zweivertragslösung höher? Bringt eine Zweivertragslösung Nachteile im Leistungsfall?
Der Kostenaspekt von zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat üblicherweise absolute Stückkosten. Das ist so eine Art Kontoführungsgebühr für den Vertrag. Je nach Anbieter liegen diese Stückkosten bei etwa 12-36 Euro pro Jahr.
Wähle ich nun einen zweiten Anbieter dazu, muss ich auch bei Absicherung einer kleinen BU-Rente diese absoluten Stückkosten bezahlen. Aus meiner Sicht aber eine mehr als nur überschaubare Flexibilitätsprämie, die man ob der Vorteile lächelnd in Kauf nehmen sollte.
Häufig ergänzt man einen hochwertigen Hauptvertrag mit einem kleinerem, schwächeren Vertrag bei einem dadurch billigeren Zweitversicherer. So, dass die Gesamtkosten einer Zweivertragslösung im Mix oft sogar geringfügig niedriger sind.
Zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen im Leistungsfall
Theoretisch habe ich mit zwei Verträgen im Leistungsfall natürlich mehr Aufwand, als mit einem Vertrag. In der Praxis hält sich das Problem in Grenzen. Auch wenn die Formulare der Versicherer unterschiedlich aussehen, der eigentliche medizinische Leistungsnachweis ist zunächst der Gleiche.
Ich werde also so oder so die gleichen Schritte hinsichtlich Beschaffung von Therapie-, Behandlungs- und Diagnosestand unternehmen müssen, um meinen medizinischen Leistungsnachweis zu erbringen.
Ob ich die Ergebnisse dann ergänzend in zwei unterschiedliche Formulare eintragen muss, spielt eine untergeordnete Rolle. Gleichwohl, zwei Leistungsansprüche geltend zu machen, ist erstmal ein Mehraufwand. Das kann bei entsprechender gesundheitlicher Beeinträchtigung schon spürbar werden.
Ich selbst würde mir diesen Mehraufwand daher nicht einfach immer pauschal zumuten. Zwecks Sinnhaftigkeit einer Zweivertragslösung findet sich nachfolgend eine grafische Orientierungshilfe. Macht das „Mehr an Flexibilität“ und / oder die „medizinische Perspektive“ Sinn, ist der Mehraufwand vertretbar.
Natürlich kann es theoretisch sein, dass dann einer der beiden Versicherer sinngemäß “zickt”. Könnte bei einer Einzelvertragskonstellation aber auch genau den einen gewählten Versicherer betreffen. So, dass bei der Zweivertragskonstellation immerhin ein Anbieter problemlos leistet, während der andere Anbieter Probleme macht.
Grundsätzlich ist die Zweivertragslösung im Leistungsfall einfach etwas aufwändiger. Tatsächlich überwiegen die Vorteile des Lösungsansatzes bei passender Ausgangssituation bei weitem.
Wann brauche ich eine Zwei- oder Mehrvertragslösung?
Werden initial mehr als 3.000 € BU-Rente benötigt, sollte man dringend über eine Zweivertragslösung nachdenken. Bei mir betrifft das einen erheblichen Teil meiner Kunden. Meine Interessenten sind unverändert etwa 70 % MINT-Absolventen, ca. 20 % Humanmediziner und 10 % sonstige Berufe / Abschlüsse mit überdurchschnittlichen Einkommen / Einkommensperspektiven.
Geht man allerdings von dauerhaft mäßigen Gehältern und Gehaltsentwicklungen aus – bspw. im öffentlichen Dienst oder weil man den Arbeitgeber abgöttisch liebt – braucht man eher keine Zweivertragslösung.
Das nachfolgende Schema kann als Orientierungshilfe dienen.

Grundsätzlich gilt: Wenn perspektivisch deutlich mehr als 75.000 € Brutto p.a. verdient werden oder das heutige Jahresbruttoeinkommen bereits deutlich über 70.000 € liegt, kann eine Zweivertragslösung / Mehrvertragslösung sinnvoll sein.
Der zum Abschlusszeitpunkt ausgeübte Beruf, die daraus resultierenden Nachversicherungsobergrenzen und berufliche Perspektiven sind die Haupteinflussfaktoren für diese Entscheidung. Kurzum, die ganze Story ist am Ende eine höchst individuelle Einzelfallentscheidung.
Selbstständige sind ein besonderer Fall. Aus verschiedenen Gründen kann eine Zweivertragslösung hier generell sinnvoll sein. Beispielsweise sind die klassischen Nachversicherungsereignisse infolge „Gehaltserhöhung“ meist erheblich komplizierter ausgestaltet als beim Arbeitnehmer. Statt 10 % werden dann beispielsweise 30 % Erhöhung benötigt und statt „gegenüber dem Vorjahr“ nur unter Betrachtung eines 3-Jahresschnitts. Auch sind die in 2026 marktüblichen Karrieregarantien für Selbstständige und Freiberufler kaum praktikabel.
Gleichzeitig gilt, dass Zweivertragslösungen meist nur eingeschränkt attraktiv sind, wenn die Berufsunfähigkeitsrente bei Abschluss sehr niedrig ist. Kann ich mir als Student beispielsweise nur 1.000 € BU-Rente bei Abschluss leisten, wird sich mit diesem Ausgangswert eher keine sinnvolle Zweivertragslösung bauen lassen.
Dies gilt analog für die Schüler BU und den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Azubi. Die Zweivertragslösung ist in diesen Fällen nicht praktikabel.
Zwei BU-Verträge bereits als Student?
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, hat „gerüchteweise“ in jüngeren ob des besseren Gesundheitszustands meist bessere Chancen.
Ein häufiger Abschlusszeitpunkt ist daher das Studium. Die zweite Studienhälfte ist wirtschaftlich betrachtet zudem häufig der ideale Zeitpunkt (siehe Berufsunfähigkeitsversicherung wann abschließen?). Die Berufsgruppeneinstufung kann je nach Versicherer beim Studenten sogar billiger sein, als die Berufsgruppe nach Eintritt ins Berufsleben.
Damit stellt sich die Frage: Ist eine Zweivertragslösung auch schon für Studenten sinnvoll?
Der Jurist würde sagen: Kommt drauf an.
Studenten können in der Regel maximal 2.000 € BU-Rente abschließen. Eventuell kann man sich aber zunächst auch nur 1.000 € BU-Rente leisten.
Bei eingangs sehr niedrigen Berufsunfähigkeitsrenten funktionieren Zweivertragslösungen nur bedingt. Das liegt an den weiteren Details hinsichtlich der Spielregeln zur Nachversicherung.
Lange Rede, kurzer Sinn: Bei Studiengängen mit hohen Einkommensperspektiven könnte eine Zweivertragslösung überlegenswert sein. Die Praktikabilität hängt aber stark von der Absicherungshöhe bei Abschluss ab. Alternativ kommt daher in Betracht, einen zweiten Vertrag nach Berufseinstieg abzuschließen (statt Nachversicherung). Was aber natürlich hinsichtlich Entwicklung der Gesundheitshistorie auch Risiken birgt.
Praktische Beispiele Zweivertragslösung Berufsunfähigkeitsversicherung
In früheren Versionen dieses Blogbeitrags standen an dieser Stelle konkrete Beispiele anhand konkreter Versicherungsbedingungen und Annahmerichtlinien. Die Entwicklung der Versicherungsbedingungen ist jedoch dynamisch. Entsprechend schnell waren die früheren Beispiele veraltet.
Daher verzichte ich derzeit auf die Verwendung konkreter Anwendungsbeispiele.







Sehr wichtiger Beitrag, hilfreich.
Guten Tag Herr Breitag,
danke für den tollen Artikel. Angenommen, man (männlich, 31 Jahre) hat eine alte BUZ-Police aus 2007 (kombiniert mit einer Rentenversicherung), eine reine BU-Versicherung bei der Alten Leipziger aus 2019 und es steht eine Verbeamtung an. Netto-Gehalt aktuell: 2800 €, versicherte BU-Rente bislang: 2500 €. Wäre es, wenn man gesund ist, ratsam, 100 € oder 200 € bei der Bayerischen abzuschließen, um sich ggf. Gestaltungsmöglichkeiten (mit Dienstunfähigkeitsklausel) offen zu halten? Das wäre dann im Prinzip eine Drei-Vertrags-Lösung. Oder ist das overkill?
Beste Grüße
S. B.
Theoretisch kann man alles tun, praktisch ergibt die Überlegung eher wenig Sinn. Mit 1-200 Euro Ausgangs-BU-Rente bei der Bayerischen kommt man ob der Nachversicherungsregeln (um 150 % Grenze) nicht wirklich auf die ungefähr benötigten, grob 1/3tel des Nettos (Beamte im mittleren bis „niedrigen“ gehobenen Dienst) im Falle der Fälle.
Vielen Dank für Ihre Antwort! Gibt es dann aus Ihrer fachlichen Sicht eine clevere Lösung bzw. sinnvolle Ergänzung für die o. g. Konstellation? Die sehr alte Police würde ich nicht kündigen wollen. Bei der Alten Leipziger frage ich mich, ob das ggf. doch Sinn machen würde – zumal der Tarif von 2019 im Vgl. z. B. zur Alten Leipziger 2021 und aber auch zur Bayerischen 2021 ungefähr 20 € teurer für dieselbe Versicherungssumme ist.
Besprechen Sie dies doch gern einmal in Ruhe mit Ihrem Vermittler.