Durch den Abschluss von zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen bei unterschiedlichen Versicherern ergibt sich ein hohes Maß an Flexibilität und Anpassbarkeit. Fallstricke hinsichtlich der Versicherbarkeit kann man so ebenfalls umgehen.

Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit über Jahrzehnte an Lebensentwicklung bedarfsgerecht zu halten, ist die Königsdiziplin in der BU-Vermittlung. Man nennt dies technische Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Zweitvertragslösung ist dabei wiederum der Königsweg.

Gute Gründe, warum man die BU Absicherung bei höheren Einkommen auf zwei Verträge bei unterschiedlichen Versicherern aufteilen sollte:

  1. erweiterte Untersuchungsgrenzen bereits ab 2.500 € mtl. BU-Rente
  2. Nachversicherungsobergrenzen meist schon bei 2.500 € mtl. BU-Rente erreicht

Vorteile einer Aufteilung auf zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen

Versicherbarkeit wird mit zwei Verträgen einfacher

Bereits ab 2.501 € mtl. BU-Rentenhöhe reichen die üblichen Antragsfragen bei den meisten Versicherern nicht mehr aus. Abhängig von den individuell geltenden Untersuchungsgrenzen werden zusätzlich ärztliche Untersuchungen gefordert. Das können beispielsweise Blutbilder, EKGs oder auch HIV-Tests sein.

Zusätzliche ärztliche Untersuchungen bei der Alte Leipziger:

Zusätzliche ärztliche Untersuchungen bei der LV1871:

Erweiterung der Antragsfragen und unbegrenzte Abfragezeiträume *** bei der Nürnberger:

*** Auch bei unbegrenzten Antragsfragen gilt allerdings in der Regel die zumutbare Gedächtnisleistung von 10 Jahren. Mit “Störungen” und “Beschwerden” findet jedoch auch eine zusätzliche inhaltliche Ausweitung der Antragsfragen statt. Eine Störung grenzt sich insofern von einer Krankheit ab, als das es an den typischen Charakteristika für eine Krankheit bisher fehlte (bspw. Arztbesuch, Regelmäßigkeit und Ausprägung der Einschränkungen etc.).

Stark überspitzt: Abweichend von den ursprünglichen Antragsfragen wird halt abgefragt, ob jemals “irgendetwas” war.

Man kann die Versicherbarkeit also nicht mehr einfach vorab über eine Risikovoranfrage abklären, sondern ist von den Ergebnissen der erweiterten Gesundheitsprüfung abhängig. Bereits kleine Befunde ohne wirklichen Krankheitswert können erhebliche Folgen haben. Eine einmalige Grenzwertüberschreitung beim Blutdruck verursacht beispielsweise leicht 25 % Risikozuschlag.

Teilt man die gewünschte Absicherungshöhe jedoch auf zwei Versicherer auf, lässt sich dieses Problem bei Auswahl der richtigen Versicherer umgehen. Dann werden lediglich die jeweils beim Versicherer beantragten BU-Renten berücksichtigt (bspw. 2x 1.300 €) und es bleibt bei der regulären Risikoprüfung über die Antragsfragen.

Allerdings gilt dieses Prinzip nicht für alle Versicherer. Doch selbst dann kann man das Ziel auch über den Umweg per Nachversicherung umsetzen.

Ausbaupotential über Nachversicherung auf Vertragsebene bei zwei Verträgen

Marktbreit gilt pro Versicherer noch immer eine Nachversicherungsobergrenze von 2.500 €. Es gibt nur wenige Ausnahmen und die haben stets den ein oder anderen Haken. Es reicht nicht, einfach zwei Verträge beim gleichen Versicherer abzuschließen, diese würden stets zusammengezählt.

Auch Stand 2020 liegen die Nachversicherungsobergrenzen der meisten Versicherer noch bei 2.500 € monatlicher BU-Rente. Für “schlechtere” Berufsgruppen können sogar niedrigere Grenzen gelten. So wie hier am Beispiel HDI zu sehen:

Am “bei uns” lässt sich bereits erkennen, dass sich dieses Problem über eine Zweivertraglösung lösen lässt.

Zuweilen höre ich – zumindest aus dem Kollegenkreis – aber auch Einwände, dass es doch auch einzelne Versicherer mit höheren Nachversicherungsobergrenzen gäbe. Das ist grundsätzlich auch durchaus richtig. Allerdings darf dann auf keinen Fall ein ganz genauer Blick in die detaillierten Spielregeln vergessen werden.

Schauen wir uns einmal die Bayerische an:

Die Bayerische hat eine Nachversicherungsobergrenze von 3.000 € mtl. BU Rente. Das wird für viele Berufe hinreichen, wenn auch regelmäßig nicht für meine Kunden aus den Bereichen MINT und Medizin.

Dabei darf man aber nicht vergessen, dass die Bayerische keine Beitragsdynamik auf den Nachversicherungsantrag anbietet:

Habe ich nun beispielsweise einen Studenten, der initial 1.500 € BU Rente versichern kann, dann hat dieser Student nur formal ein Nachversicherungsrecht auf bis zu 3.000 €. Denn diese zusätzlichen 1.500 € Nachversicherung können im Nachgang – und hey, das sind Jahrzehnte – nicht mehr an die Kaufkraftentwicklung angepasst werden.

Zudem gelten für die Bayerische grundsätzlich Obergrenzen von 500 € pro Erhöhung. Sind die ersten 5 Jahre rum – ein Medizinstudium dauert bspw. länger – verbleibt nur die ereignisabhängige Nachversicherung von 1.500 € auf 2.000 € BU-Rente. Deutlich zu wenig, selbst für einen Assistenzarzt / Arzt in Weiterbildung.

Neben absoluten Nachversicherungsgrenzen gibt es am Markt auch absolute Erhöhungsgrenzen. Ein Beispiel hierfür ist die Allianz:

Bei der Allianz können unabhängig von der ursprünglichen BU-Rente bei Abschluss insgesamt bis zu 1.000 € mtl. BU-Rente nachversichert werden. Das ist durchaus nicht schlecht.

Ein Berufseinsteiger mit 50.000 € Bruttoeinkommen könnte hier zunächst 2.500 € BU-Rente abschließen. Im Nachgang verbleiben weitere 1.000 € Nachversicherungspotential insgesamt. Ist also mit 3.500 € in Summe sogar mehr als die 3.000 € der Bayerischen.

Problem: Die 1.000 € gelten auch dann, wenn ich mit 1.000 € angefangen habe. Beispielsweise weil ich mir als Student zum Abschlusszeitpunkt nicht mehr leisten konnte. Dann habe ich plötzlich eine effektive Nachversicherungsobergrenze von 2.000 € BU-Rente. Blöd gelaufen …

2.500 € BU-Rente entsprechen wiederum der wirtschaftlichen Angemessenheit bei 50.000 € Jahresbrutto. Ein Einkommen, das Informatiker, Ingenieure oder auch Ärzte bereits bei Berufseinstieg erzielen können. Für spätere Gehaltsentwicklungen würden nur noch die Beitragsdynamiken verbleiben. Mit denen lassen sich zwar moderate Gehaltssteigerungen und die Kaufkraftentwicklung auffangen, nicht jedoch erhebliche Gehaltssprünge.

Teile ich die Absicherung jedoch auf zwei Versicherer auf, gelten die Obergrenzen pro Versicherer. So erreicht man bei sinnvoller Kombination der richtigen Versicherer ein Nachversicherungspotential von 5.000 € BU-Rente oder auch mehr.

Zwei BU-Verträge bereits bei Studenten?

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte dies sinnvollerweise in jungen Jahren tun. Der Gesundheitszustand ist dann meist noch besser und die Beiträge in der Regel günstiger.

Ein häufiger Abschlusszeitpunkt daher das Studium. Neben den bereits genannten Vorteilen ist die Berufsgruppe des Studenten häufig schlichtweg billiger, als die Berufsgruppe nach Eintritt ins Berufsleben. Beispiel: Medizinstudent vs. Assistenzarzt

Damit stellt sich natürlich die Frage, ob eine Zweivertragslösung auch schon für Studenten sinnvoll ist.

Der Jurist würde sagen: Kommt drauf an … Beim Studenten spielen vor allem drei Aspekte eine Rolle. Zunächst natürlich die mögliche Auswahl im Sinne der gesundheitlichen Vorgeschichte, aber eben auch die zu erwartende Einkommensentwicklung im späteren Berufsleben.

Ergänzend kommt die Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente zum Abschlusszeitpunkt dazu. Wie in den Beispielen zur Nachversicherung in den Versicherungsbedingungen weiter oben gezeigt, die Allianz bietet 1.000 € absolute Erhöhung. Zeitgleich können die meisten Studenten bei der Allianz (und Alte Leipziger) bereits 2.000 € BU-Rente abschließen.

Ergibt dann ein theoretisches Nachversicherungspotential auf insgesamt 3.000 € BU-Rente. Das entspricht einem Jahresbruttoeinkommen von 60.000 € Ergänzt um 5 % Beitragsdynamik dürfte das für die meisten Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaftler perspektivisch völlig hinreichen. Einkommen von mehr als besagten 60.000 € sind für diese Studiengänge nicht die Regel.

Ganz anders sieht die Story natürlich aus, wenn anfänglich nur 1.000 € BU-Rente abgeschlossen werden. Dann ist das Nachversicherungspotential mit Erreichen von 2.000 € BU-Rente ausgeschöpft, das entspricht dem Durchschnittsverdiener in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Zweivertragslösung bietet sich bei hohen Einkommensperspektiven auch für Studenten an

Sind mit meinem Studium nach Berufseintritt jedoch höhere Einkommensentwicklungen zu erwarten, kann eine Zweivertragslösung bereits als Student Sinn machen. Das trifft regelmäßig insbesondere für MINT-Absolventen und Medizinstudenten zu. Diese beiden Gruppen machen zusammen etwa 95 % meiner Kundschaft aus.

Mehr dazu im nachfolgenden Beispiel Zweivertragslösung für Studenten.

Praktische Beispiele Zweivertragslösung Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bereits während des Medizinstudiums ist sinnvoll. Der Gesundheitszustand ist in jungen Jahren meist noch sehr gut, das Eintrittsalter ist günstig und die Berufsgruppen sind nach Berufseinstieg (Assistenzarzt, Facharzt je nach Fachrichtung) regelmäßig teurer.

Zeitgleich ist eine sehr rasante Einkommensentwicklung als Arzt sehr wahrscheinlich. Das Einstiegsbrutto eines Assistenzarztes liegt bereits deutlich über 50.000 € p.a., was der üblichen Nachversicherungsobergrenze entspricht. Weitere Gehaltsentwicklung lässt sich spätestens ab Facharzt auch nicht mehr allein durch Beitragsdynamiken abbilden.

Geben es die gesundheitlichen Möglichkeiten her, ist eine Aufteilung auf zwei BU Verträge daher bereits im Studium eine interessante Option. HDI und LV1871 wären beispielsweise eine sinnvolle Kombinationsmöglichkeit.

Ausnahmsweise ist hier auch eine 50 / 50 Aufteilung sinnvoll. Das meint, bei LV1871 und HDI liegt die Obergrenze der versicherbaren BU-Rente für den Medizinstudenten zunächst bei insgesamt 1.500 €. Es kann also 750 € / 750 € aufgeteilt werden.

Beide Versicherer haben gesonderte Nachversicherungsregeln für den Berufseinstieg nach Abschluss eines Studiums. Diese ermöglichen zunächst eine Erhöhung um 100 % der ursprünglichen BU-Rente. Der Medizinstudent käme als schon mit Berufseinstieg auf bis zu 3.000 € BU-Rente, vorbehaltlich wirtschaftlicher Angemessenheit.

Zukunftsgarantie LV1871 ohne erneute Risikoprüfung:

Nachversicherung für Berufseinsteiger ohne erneute Gesundheitsprüfung beim HDI:

In Folge verbleiben bei der LV1871 insbesondere die ereignisabhängigen Nachversicherungen (bspw. Gehaltssteigerung um 10 %):

Beim HDI darüber hinaus auch noch eine sinnvolle ereignisunabhängige Nachversicherung oben drauf, zumindest in den ersten 5 Jahren der Vertragslaufzeit.

Beides allerdings nur bis zur jeweiligen Obergrenze der Versicherer von 2.500 €. Sprich, bis zu einer maximalen Absicherungshöhe von 5.000 € BU-Rente. Das sollte aber selbst bis zu einem guten Oberarztgehalt völlig hinreichend sein.

Die Kombination der beiden Versicherer zu einer Zweivertragslösung bietet maximale Flexibilität. Es kann auf praktisch jede zu erwartende berufliche Entwicklung reagiert werden. Mehr dazu findet sich auch im detaillierten Artikel zum Thema Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Beim Arzt allerdings mit einer Einschränkung: Der theoretische Absicherungsbedarf für den Fall einer eigenen Praxis kann nicht bereits als Medizinstudent  dargestellt werden. Auch nicht mit einer Zweivertragskonstellation.

Nimmt man den Radiologen mit eigener Praxis als Extrembeispiel, könnte da durchaus ein monatliches zu versteuerndes Einkommen von 40 – 50.000 € zu Buche schlagen. Solche Extremkonstellationen kann man natürlich auch mit einer Zweivertragslösung nicht vollständig abdecken.

Ein Ingenieur erreicht bereits mit Berufseinstieg regelmäßig ein Bruttoeinkommen von mehr als 50.000 Euro. Das entspricht dann auch einem theoretischen Absicherungsbedarf von mehr als 2.500 € BU-Rente.

Heißt: Potentiell gibt es Probleme im Sinne der Risikoprüfung und weiteres Nachversicherungspotential bei Einvertragslösung ist im Regelfall keines mehr gegeben.

Mit einer Aufteilung meiner gewünschten BU-Rentenhöhe auf zwei Anbieter kann ich diese Probleme lösen. Zudem kann ich als Berufseinsteiger guten Gewissens auf bestimmte Aspekte in den Bedingungen verzichten.

Hierzu zählen beispielsweise die Berufsdefinitionen für Schüler, Studenten und Azubis.

Führt dazu, dass ich auch Anbieter betrachten kann, die in diesen Aspekten schlechtere Bedingungen haben, in meiner aktuellen Konstellation als Berufseinsteiger jedoch preiswert sind.

Praktisches Beispiel – Kombination die Bayerische und HDI

Während HDI quantitativ eines der besten Bedingungswerke hat, hat die Bayerische den ein oder anderen Fallstrick für Schüler und Studenten. Ist für diese Zielgruppen zumindest mit Stand 08/2019 eher ein NoGo. Für den Berufseinsteiger, der ja das Studium bereits hinter sich hat, ist das aber ziemlich egal.

Somit kann ich die “billigere” Bayerische guten Gewissens mit in Betracht ziehen. Beispiel:

Maschinenbauingenieur, 27 Jahre alt, 2.500 Euro BU-Rente ohne Extras

die Bayerische SBU Komfort, Zahlbeitrag 70,66 € mtl.

HDI Ego Top, Zahlbeitrag 79,45 € mtl.

Teile ich meine BU-Rente nun beispielsweise zu 1.700 € Bayerische und 800 € HDI auf, erhalte ich ein kleines Wunderwerk der technischen Ausgestaltung. So könnte ich unter Nutzung ereignisabhängiger und ereignisunabhängiger Nachversicherung den HDI Vertrag auf bis zu 2.400 € und die Bayerische auf bis zu 3.000 Euro aufstocken.

Macht ein theoretisches Nachversicherungspotential von bis zu 5.400 €. Mehr als ein Maschinenbauingenieur in der Regel brauchen wird.

Das liegt an den Nachversicherungsspielregeln der beiden Versicherer. HDI ermöglicht mit bis zu 100 % auf die ursprüngliche BU-Rente (ereignisab- und ereignisunabhängig) recht hohe Sprünge. Die Bayerische zwar nur 500 Euro Schritte, diese aber bis zur Obergrenze von 3.000 Euro BU-Rente.

Wichtig: In solchen Fällen bedingt die konkrete Zielsetzung die spätere Aufteilung

Natürlich ist das hier nun ein Beispiel. In der Beratung muss man konkret schauen, welche Anbieter zur Verfügung stehen und welche Ziele erreicht werden sollen.

Beim Maschinenbauingenieur ist beispielsweise ein Anstieg des Einkommens auf über 75.000 € Brutto binnen der ersten 5 Jahre nicht unwahrscheinlich. Dies entspräche einem theoretischen Absicherungsbedarf von 3.750 € BU-Rente. Bei einer anfänglichen BU-Rente von 2.500 € Euro muss ich also 1.250 € Euro Differenz durch die Nachversicherungsspielregeln überbrücken können.

Das ist kein Problem, selbst wenn nur die ereignisabhängige Nachversicherung genutzt würde. Das wären für  die Bayerische 500 € (absolut) und für HDI 800 € (100 % vom Ursprung). Meine benötigten 1.250 € Differenz sind im Beispiel problemlos darstellbar.

Nachteile? Zweivertragslösung im Leistungsfall?

Obwohl die Zweivertragslösung häufig die sinnvollste technische Ausgestaltung wäre, wird diese Gestaltungsmöglichkeit am Markt leider sehr selten eingesetzt. Auch bei meinen Interessenten begegnet mir hin und wieder zunächst eine gewisse Abwehrhaltung, wenn ich das Thema zur Sprache bringe.

Das hat zwei wesentliche Gründe:

  1. Der Absicherungsbedarf wird völlig unterschätzt, was sich erst im Termin technische Ausgestaltung konkretisiert
  2. Man scheut den vermeintlichen Aufwand (auch im Leistungsfall) mit zwei Versicherern

Beantworten wir daher einmal kurz die Gretchenfrage: Welche Nachteile hat eine Zweivertragslösung?

Der Kostenaspekt von zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat üblicherweise absolute Stückkosten. Das ist so eine Art Kontoführungsgebühr für den Vertrag. Je nach Anbieter liegen diese Stückkosten bei etwa 12-36 Euro pro Jahr.

Wähle ich nun einen zweiten Anbieter dazu, muss ich auch bei Absicherung einer kleinen BU-Rente diese absoluten Stückkosten bezahlen. Aus meiner Sicht aber eine mehr als nur überschaubare Flexibilitätsprämie, die man ob der Vorteile lächelnd in Kauf nehmen sollte.

Zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen im Leistungsfall

Theoretisch habe ich mit zwei Verträgen im Leistungsfall natürlich mehr Aufwand, als mit einem Vertrag. In der Praxis hält sich das Problem in Grenzen. Auch wenn die Formulare der Versicherer unterschiedlich aussehen, der eigentliche medizinische Leistungsnachweis ist der Gleiche.

Ich werde also so oder so die gleichen Schritte hinsichtlich Therapie, Behandlungs- und Diagnosestand unternehmen müssen, um meinen medizinischen Leistungsnachweis zu erbringen.

Ob ich die Ergebnisse dann ergänzend in zwei unterschiedliche Formulare eintragen muss, spielt üblicherweise keine Rolle.

Natürlich kann es theoretisch sein, dass dann einer der beiden Versicherer sinngemäß “zickt”. Könnte bei einer Einzelvertragskonstellation aber auch genau den einen gewählten Versicherer betreffen. So, dass bei der Zeivertragskonstellation immerhin ein Anbieter problemlos leistet, während der andere Anbieter Probleme macht.

Kurzum: Ja, eine Zweivertragslösung ist im Leistungsfall ein wenig aufwändiger, im Regelfall sollte das aber überhaupt kein Problem sein.