Die Antwort ist auf diese Frage ist einfach. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man stets mit dem maximal möglichem Endalter abschließen. Warum? Das erfährst du in diesem Artikel!
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind viele offene Fragen zu klären. Dazu zählen auch Fragen zur technischen Ausgestaltung, beispielsweise wie viel BU-Rente abgesichert werden sollte und eben die Wahl des richtigen Endalters.
Beide Themen haben primär finanzielle Hintergründe, schließlich wirken sich BU-Rentenhöhe und die Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung direkt auf die Beitragshöhe aus.
Eine 24jährige Medizinstudentin zahlt bspw. für 1.500 Euro BU Rente bei der Alte Leipziger folgende, vom Endalter abhängige monatlichen Listenpreise:
- 60,06 € monatlich – für 1.500 Euro BU Rente ohne Extras bis Endalter 67
- 51,63 € monatlich – für 1.500 Euro BU Rente ohne Extras bis Endalter 65
- 44,67 € monatlich – für 1.500 Euro BU Rente ohne Extras bis Endalter 63
- 36,51 € monatlich – für 1.500 Euro BU Rente ohne Extras bis Endalter 60
Eine Laufzeitverkürzung bietet offensichtlich erhebliche preisliche Vorteile, aber ist das auch sinnvoll?
Berufsunfähigkeitsversicherung bis 65 oder 67?
Sollte man nun beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis 65 oder 67 abschließen? Schließlich ist die Ersparnis erheblich und es wären ja nur zwei Jahre, die bekomme man ja schon irgendwie ausfinanziert.
Argumentationen dieser Art höre ich in meiner beruflichen Praxis beinahe täglich. Allerdings beinhaltet diese Argumentation sowohl einfache als auch komplexere Denkfehler. Beginnen wir mit dem Einfachen.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sichere ich ein Risiko ab, von dem ich nicht weiß, ob und wann es eintritt. Ein Risiko, dass ich nicht allein durch Sparen aus eigener Tasche ausfinanzieren kann. Ich versichere eben ein unkalkulierbares Risiko. Und genau da liegt das Problem.
Die Denkweise “es sind ja nur 2 Jahre” geht davon aus, dass eine Berufsunfähigkeit mit bspw. 65 und einem Tag eintritt und dann halt 2 Jahre aus eigener Tasche zu überbrücken wären. Tatsächlich sollte das bei diszipliniertem Sparen + gutem Einkommen bis dahin gar nicht mal das große Problem darstellen.
Tritt die Berufsunfähigkeit aber nun früher ein, beispielsweise mit 30 oder 40 Jahren und dauert länger an, geht genau diese Kalkulation nicht mehr auf. Es fehlen Zeit und Geld um die entstehende zweijährige Lücke auszufinanzieren. Selbst wenn das dennoch gelingen sollte, verschiebt man die Armut nur ins Alter. Schließlich hatte man auch keine Möglichkeit Geld für die eigene Altersvorsorge zurück zu legen.
Brenzlig wird es, wenn zudem die gesetzliche Regelaltersrente angehoben wird. Wer heute in den Mittzwanzigern ist, kann natürlich darauf bauen, dass die Regelaltersgrenze auch in 40 Jahren noch bei 67 liegt. Ich würde das als sehr mutige Spekulation bezeichnen.
Benötige ich nach heutiger Kaufkraft beispielsweise 1.500 Euro monatliche Bu-Rente, sind das bei 2 Jahren nach heutiger Kaufkraft lediglich 36.000 Euro. Steigt die Regelaltersrente auf 70 an, muss ich schon 5x 12x 1500 € = 90.000 € aus eigener Tasche aufbringen. Nach heutiger Kaufkraft!
Selbst bei moderater Inflation von 1 % p.a. entspricht dieser Betrag heutiger Kaufkraft einem zukünftigen Geldbedarf von rund 134.000 €. Die zahlt man nicht mehr aus der Portokasse.
Das ist der einfache Teil. Dieser ist inhaltlich die Vorbereitung für eine fachlich brauchbare Auseinandersetzung mit dem Thema. Dabei geht es um die Wechselwirkungen zwischen gesetzlichem Altersrentenanspruch und dem Risiko Berufsunfähigkeit.
Wechselwirkung gesetzliche Rente und Berufsunfähigkeit
Viele Interessenten bedenken nicht, dass Stand 2017 jedes Jahr 18,7 % ihres Bruttoeinkommens als Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung fließt. Dieser Beiträge ergibt sich aus Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei einem Jahresbrutto von 37.103 €, dem GRV Durchschnittsentgelt 2017, sind das bspw. mehr als 6.900 € im Jahr. Im Gegenzug erwirbt dieser Durchschnittsverdiener einen so genannten Entgeltpunkt, der wiederum einem monatlichen Rentenwert von rund 31 Euro monatlich nach heutiger Kaufkraft entspricht. In der nachfolgenden Grafik kann man die Zusammenhänge für verschiedene Einkommenssituationen erkennen.
Tritt Berufsunfähigkeit ein, übt man in der Regel keine Arbeitnehmertätigkeit mehr aus. Das heißt dann eben auch, dass dann keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen und keine Rentenansprüche mehr erworben werden.
Bereits der Durchschnittsverdiener verliert in 10 Jahren Berufsunfähigkeit 10 Entgeltpunkte, welche einer Brutto Altersrente von rund 310 Euro heutiger Kaufkraft entsprächen. Wer auf Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verdient (BBG RV 2017 – 6.350 € mtl. Brutto), verliert in 10 Jahren Berufsunfähigkeit bereits 637 Euro mtl. Bruttoaltersrente.
Die während einer Berufsunfähigkeit voraussichtlich fehlenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge führen in der Regel zu einer stark ansteigenden Altersvorsorgelücke.
In der nachfolgenden Grafik sieht man die Relation aus heutigem Netto und der voraussichtlichen Nettorente, in Folge einer 10jährigen Berufsunfähigkeit.
Dabei wurde vereinfacht von einer insgesamt 40jährigen Beitragszahlungsdauer ausgegangen, was einem heute 27jährigem entspräche. Reduziert um 10 Jahre Berufsunfähigkeit verbleiben demnach noch 30 rechnerische Beitragsjahre.
Hier wird übrigens deutlich, warum ein ebenfalls häufig zu hörendes Argument nicht zählt: Der ein oder andere versierte Interessent argumentiert auf das Vorverlegen der gesetzlichen Rente hin. Sprich, er könne ja früher und mit Abschlägen in die gesetzliche Rente gehen. Nur funktioniert genau das eben erst ab 35 Beitragsjahren. Die wiederum erreichen Akademiker in Folge einer bspw. 10jährigen Berufsunfähigkeit eben nicht.
Vielleicht reicht die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zum Leben aus. Vielleicht bekommt man auch die bspw. 2 Jahre irgendwie noch ausfinanziert. Am Ende verschiebt man durch Sparen am falschen Ende die Armut jedoch nur potentiell ins Alter. Eine Reduzierung der Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher generell nicht zu empfehlen.
Laufzeitverkürzung oder vorzeitige Kündigung?
Die Mehrheit meiner Kunden stammt aus technischen akademischen Berufen, auch Ärzte und Wirtschaftswissenschaftler habe ich häufig als Kunden. Dank hoher Qualifikation gelingt es meinen Kunden regelmäßig überdurchschnittliche Einkommen zu erzielen.
Insofern ist verständlich, dass die Frage nach dem richtigen Endalter meine Kunden regelmäßig beschäftigt. Allerdings wird auch im Kontext Vermögensaufbau der ein oder andere triviale Gedanke gern vernachlässigt.
Mit einem attraktiven Einkommen stehen die Chancen gut, dass man angemessenen Vermögensaufbau betreiben kann. Aber eben nur dann, wenn eben keine Berufsunfähigkeit den Wert des ausstehenden Humankapitals nahezu nullt. Im Falle einer frühzeitig eintretenden und länger andauernden Berufsunfähigkeit sind schnell auch größere Sparreserven aufgebraucht.
Ungeachtet dessen besteht natürlich die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag schlicht zu kündigen oder die Versicherungsleistung herab zu setzen, wenn der Vertrag ob vorhandenen Vermögens mit bspw. 63 oder 65 nicht mehr benötigt wird. Das relativiert den Beitragsunterschied dann auch wieder ein gutes Stück.
Habe ich hingegen die Laufzeit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung zu kurz gewählt, kann ich diese nicht mehr so einfach verlängern.
Was tun wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur bis 60 abgeschlossen wurde?
Leider erreichen mich auch immer wieder Anfragen mit genau diesem Problem: Was tun, wenn die Laufzeit bei Abschluss aus falschem Spartrieb zu kurz gewählt wurde?
Auch hier ist die Antwort einfach. Ohne erneute Gesundheitsprüfung besteht am Markt im Prinzip keine Möglichkeit eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung zu verlängern. Und wie das mit der Gesundheit so ist, die wird in der Regel über die Jahre nicht besser. Je älter ich also bin, wenn mir dieses Problem bewusst wird, um so schwieriger gestaltet es sich die Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verlängern. Übrigens kann das auch richtig teuer werden, wenn bei Umgestaltung des Vertrags mit neuem Eintrittsalter gerechnet werden muss.
Es gibt verschiedene Ansätze, wie man dieses Problem angehen kann. So werden beispielsweise so genannte Anschluss Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten, welche dann das Risiko in Form der ausstehenden Jahre decken. Erkennt man das Problem noch relativ früh und bei gutem Gesundheitszustand, kann es Sinn machen, einen technisch sinnvollen Neuabschluss zu prüfen.
Leichtfertig sollten Altverträge aber nicht auf den Müll geworfen werden. Schließlich laufen bei vollständigem Neuabschluss auch die Fristen für die vorvertraglichen Anzeigepflichten neu. Eine entscheidende Komponente für die Leistungswahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Fazit – Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu welchem Alter abschließen?
Ich hoffe, dass ich mit diesem Artikel einige interessante und neue Denkansätze liefern konnte. Es sollte deutlich geworden sein, warum der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung immer mit maximal möglichem Endalter erfolgen sollte.
Falsche Sparbemühungen höhlen den Versicherungsschutz nur unnötig aus und bringen einige nicht zu vernachlässigende Folgerisiken mit sich, bspw. in Bezug auf die gesetzliche Altersrente.
Fragen zum Thema beantworte ich gern, soweit möglich, in den Kommentaren. Wenn Interesse an einer Onlineberatung zur Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, können Sie hier einen Termin vereinbaren.
Gute und interessante Ansätze – wie immer analytisch treffend auf den Punkt gebracht. Nehme ich gerne in meine Gedankenwelt auf.
Danke Lutz, freut mich. :)
Ein Klasse Artikel zu einem allzu oft leidigen Thema!
Das richtige Endalter einer BU Versicherung ist das höchstmögliche Alter, was ein Kunde überhaupt versichern kann. Das ist zum Glück noch oft genug das 67. Lebensjahr. Darunter sollte man es ohne Not nicht tun.
Was mir am Artikel besonders gefällt: Die bestechende Sachlichkeit und das der emotionalen Ebene (“die 2 Jahre schaffe ich auch alleine”, etc.) die Mathematik bzw. aussagekräftige und nachvollziehbare Zahlen entgegengestellt werden.
Interessant ist ja auch die Denke “mit Endalter 65 spare ich mir X.XXX Euro über die Laufzeit” ohne danach zu fragen, wie denn der Versicherer darauf kommt für das Endalter 67 deutlich mehr zu verlangen…
Danke für das Lob Michael. Inhaltlich sind wir natürlich auf einer Welle.
Top!
Wenn der Bedarf der erhöhten BU-Rente durch Laufzeitverkürzung als Ausgleich der fehlenden Jahre kompensiert wird, stellen die Sparfüchse schnell fest, dass die “Ersparnis” gar nicht gegen finanzierbar ist.
Genau so schaut es aus. Blöderweise wird es oft erst nach dem Abschluss festgestellt und nachdem einige Jahre vergangen sind. Nur das ist eben je nach Gesundheitssituation nicht mehr so schmerzfrei korrigierbar.
Hallo Torsten,
klasse Erläuterungen. nur mit deinen Grafiken habe ich noch leichte Verständnisprobleme. Wofür stehen in Grafik 1 blau, gelb und rot.
In Grafik 2 ist mir die Hochrechnung nicht so ganz ersichtlich. Ein Durchschnittsverdiener hat 2.215 € Netto soweit klar. Aber wofür stehen dann die 825€?
Ich glaube, ich stehe gerade auf dem Schlauch und wäre dankbar, wenn Du mir eine kurze Erklärung gibst.
Hallo René. Die Frage bzgl. des google Charts sollte sich auflösen, wenn du mit der Maus über die jeweilige Säule gehst (Smartphone per Finger antippen). Dann wird der tooltip eingeblendet. Die Grafik (rot/blau) bezieht sich wiederum auf eine fiktive, 40jährige Berufstätigkeit (siehe Erläuterungen im Text). In Folge einer 10 Jahre andauernden BU werden damit nur über 30 (statt 40) Jahre Rentenanwartschaften angesammelt. Bei Renteneintritt ab 2040, mit heutigem Rentenwert (Artikel ist 2017) und heutiger Kaufkraft gibt der rote Balken dann die voraussichtliche Nettorente für diese Konstellation aus. Natürlich nur ein vereinfachter Überschlag ohne Kaufkraft- / Gehaltsentwicklung …
Perfekt. Gar nicht mal so schwer, wenn ich weiß wie😀
Danke Dir.
Vielen Dank für den tollen Artikel.
Kommt bei mir leider viel zu spät und so bin ich einer derjenigen, der auf die üblichen hier auch genannten Sprüche reingefallen ist. Mit diesem Text und der Erfahrung die ich inzwischen machen durfte, kann ich sagen, wer heute bei der BU spart, spart tatsächlich an der falschen Stelle. Real erlebtes Beispiel, die Leser ebenfalls bedenken sollten: In der heutigen schnelllebigen und stressigen Zeit kommen in allen Berufszweigen schwere Depressionen auf. Schlaganfälle und Herzprobleme ebenfalls. Tritt so etwas auf, ist man sehr schnell sehr Nahe an der Berufsunfähigkeit.
Und wer jetzt noch in der privaten Krankenversicherung ist, glaubt nicht, wie schnell die PKV einen Kunden in die BU abschieben will. Von wegen tolles Krankentagegeld.
Hallo, Herr Breitag!
Herzlichen Dank für diesen hervorragenden Beitrag!
Da ich 30 % schwerbehindert bin, komme ich nur noch in eine betriebliche BU – durch die Entgeltumwandlung zwar jetzt günstiger jedoch im Leistungsfall mit steuerlichen und Sozialversicherungs Belastungen in noch nicht genau vorhersehbarem Umfang.
Ich war schon kurz davor, bis 63 abzuschließen – danke nochmals für Ihren Artikel!
Hallo und Dank für diese klaren und nachvollziehbaren Ratschläge!
Diesem zu folgen, war zuindest mir unmöglich.
Seinerzeit wollte ich meine BU-Versicherung bis zum 67. Lebensjahr laufen lassen, da mir bereits klar war, bis 66Jahre+4Monate arbeiten zu müssen.
Das verweigerte mir aber jede angefragte Versicherung, alle wollten mich (ö.D./Lehrer Sek.1-2) bis maximal zum 60.Lebensjahr versichern, worauf ich notgedrungen schließlich einging.
Nun – wenige Monate vor dem Ablauf meiner BU-Versicherung, bietet mir der Versicherer eine “Beratung” über meine Zeit nach dem Versicherungsablauf an.
Eine Frechheit – finde ich, nachdem auch dieser Versicherer mir damals die vernünftigere Laufzeit verweigerte!
Viele Grüße!!
Olav Tanner
Danke für den Artikel, kommt für michleider zuspät.
Ich Bin 51 und vor 1 Jahr ist meine BU-Versicherung ausgelaufen (Endalter damals also viel zu frühe gewählt). Macht es jetzt noch Sinn was neues abzuschliessen? Bin soweit gesund, aber wird es trotzdem ob meines Alters nicht viel zu teuer?
Nun, da sind Sie nicht der Einzige. Allein in den ersten 2 Monaten dieses Jahres hatte ich 14 Anfragen vor diesem Hintergrund, alle aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt.
Grundsätzlich bestehen verschiedene Möglichkeiten. Man kann den kompletten Neuabschluss prüfen oder bei laufenden BU Verträgen auch nach einer so genannten “Anschluss-BU” schauen.
Für mich sind solche Storys aber wirtschaftlich völlig irrelevant. Ich hätte damit überdurchschnittlichen Aufwand bei weit unterdurchschnittlicher Vergütung. Letztere ergibt sich nun mal aus der Bewertungssumme + Potential, grob Laufzeit x Beitrag + Entwicklungspotential (Kaufkraftausgleich, Gehaltssteigerungen etc. …). Gibt aber sicherlich genügend andere Vermittler, die weniger zeitlich ausgelastet sind und sich die Story vielleicht anschauen würden. Viel Erfolg.
PS: Was die Prämie angeht, natürlich ist die bei “hohem” Eintrittsalter erheblich höher. Aber dafür hat man ja davor “gespart”, vermutlich an der falschen Stelle.
stellt sich aber die Frage ob die BU überhaupt zahlen würde, wenn bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit mit z.B. 67 Lebensjahr, nicht agumentiert wird “sie haben ja jetzt gesetzliche Rentenansprüche” warum wollen sie also noch weiter arbeiten ?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein privatwirtschaftlicher Vertrag. Liegen die vertraglichen Voraussetzungen vor, sind die vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Irgendwelche Konjunktive in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung sind irrelevant.
Wie ist das wenn man eine BU Versicherung abschließt bis max 67, in 10 Jahren aber z.b das Rentenalter auf 70 erhöht wird? Kann man die BU dann verlängern?
Gute Versicherungsbedingungen haben eine Verlängerungsoption bei Anhebung der Regelaltersgrenze in GRV und Versorgungswerk. Mehr dazu im verlinkten Artikel.