Leistungsdynamiken sind häufig verkauftes Extra. Gerade die 3-Buchstaben-Vertriebe vermitteln Berufsunfähigkeitsversicherungen fast nur mit maximaler garantierter Rentensteigerung im Leistungsfall. Auch die Ergebnisse der google-Suche erwecken überwiegend den Eindruck, dass man unbedingt eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall brauchen würde.

Braucht man dieses Element der technischen Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich? Schauen wir uns die Story nachfolgend doch einmal etwas differenzierter an.

Was ist eine Leistungsdynamik und welchen Zweck hat sie?

Eine Leistungsdynamik, oder auch garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall, soll den Kaufkrafterhalt der vertraglich vereinbarten BU-Rente für den Fall einer lang andauernden Berufsunfähigkeit sicherstellen.

Ab Vertragsbeginn einer Berufsunfähigkeitsversicherung sorgen Beitragsdynamiken und Nachversicherungsoptionen dafür, dass die vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente mit Gehaltsentwicklung und Kaufkraftverlust mithalten kann. Salopp, wir erhöhen unseren Absicherungsumfang üblicherweise über die Jahre der Laufzeit.

Doch was passiert nun, wenn der BU Leistungsfall eintritt?

Grundsätzlich soll die so genannte Grundüberschussbeteiligung der Versicherer dafür sorgen, dass auch nach Eintritt des BU-Leistungsfalls ein Kaufkraftausgleich stattfindet. Diese Grundüberschussbeteiligungen sind jedoch nicht garantiert und befinden sich seit Jahren marktbreit im Sinkflug.

Bei den wirtschaftlich solideren BU Versicherern liegen die Überschussbeteiligungen im Leistungsfall für im Jahr 2020 oder 2021 abgeschlossene Verträge noch zwischen 1 und knapp 2 %.

Grundüberschussbeteiligung BU Versicherer 2020 und 2021 (für Neugeschäft)

Allianz: 1,95 % (2020) / 1,7 % (2021)
LV 1871: 1,9 % für 2020 und 2021
HDI: 1,7 % für 2020 und 2021
die Bayerische: 1,6 % für 2020 und 2021
Alte Leipziger: 1,53 % für 2020 und 2021
Nürnberger: 1,45 % für 2020 und 2021

Theoretisch könnten diese Überschüsse aber eben auch auf 0 sinken. Nachfolgend ein Beispiel aus dem Geschäftsbericht 2019 der Hannoversche Leben:

Hier kann man sehen, das bereits 2019 für die vor 2012 abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherungen keine Überschussbeteiligung nach eingetretener Berufsunfähigkeit gewährt wurde.

Praktischerweise bieten die Versicherer hier gegen Mehrpreis eine Lösung an. Für eine Mehrprämie von etwa 7-8 % pro 1 % garantierte Rentensteigerung kann der Kaufkraftverlust im Leistungsfall durch Vereinbarung einer Leistungsdynamik abgesichert werden. Leistungsdynamiken können in der Regel zwischen 1 und 3 % als aufpreispflichtiges Extra gewählt werden. Das kostet in der Spitze bis zu 30 % mehr Prämie.

Leistungsdynamiken sind ein Extra und kosten pro 1 % Leistungsdynamik ab ca. 7-8 % Mehrprämie

In Anbetracht dieser nicht gerade geringen Mehrkosten stellt sich also sehr wohl die Frage, ob ich eine solche garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall wirklich brauche.

Wann amortisiert sich eine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall?

Um diese Frage zu beantworten, sollte man natürlich als erstes prüfen, ab wann sich eine Leistungsdynamik gegen Mehrbeitrag überhaupt rechnet. Das lässt sich vereinfacht nachvollziehen, indem man die Entwicklung einer BU Rente mit und ohne Leistungsdynamik auf Basis gleicher Prämie gegenüberstellt.

Informatiker, B.Sc. oder M.Sc., 27 Jahre alt, 55.000 Brutto p.a., Tarif: HDI Ego Top

wahlweise 2.500 € BU Rente ohne Leistungsdynamik für 79,45  € mtl.

oder 2.178 € BU Rente mit 2 % Leistungsdynamik für 79,43 mtl. 

Betrachten wir in nachfolgender Grafik nun den Verlauf. Das heißt, die BU Rente mit Leistungsdynamik (linke Spalte) erhöht sich jedes Jahr um 3 %. Die BU Rente ohne Leistungsdynamik (rechte Spalte) erhöht sich jedes Jahr um 1 %. Die erste Erhöhung findet zu Beginn des zweiten Jahres der Berufsunfähigkeit statt.

Hier kann man beispielhaft sehen, die monatliche BU Rente mit Leistungsdynamik übersteigt die ohne Leistungsdynamik im zehnten Jahr der Berufsunfähigkeit. Dabei dürfen wir aber nicht vergessen, dass die Leistungssumme der beiden Verläufe noch nicht gleich ist. Schließlich gab es in der rechten Spalte all die Jahre mehr BU-Rente. Für die ursprünglich praktisch gleiche Versicherungsprämie …

Erst nach dem 16. Jahr Berufsunfähigkeit hat die Vertragsvariante mit der Leistungsdynamik in Summe mehr BU-Rente eingebracht, als die Variante ohne Leistungsdynamik.

Eine Leistungsdynamik amortisiert sich im Marktschnitt ggü. anfänglich höherer BU-Rente nach etwa 15 Jahren!

Die Angst vor der Inflation, anfänglich niedrige BU Renten und Brutto-Netto-BU-Rente

Selbst die marktüblichen 15 Jahre bis zur Amortisation sind eine durchaus lange Zeit. Die statistisch üblichen BU-Rentenbezugsdauern sind erheblich niedriger. Heißt aber natürlich nicht, dass eine Berufsunfähigkeit im Einzelfall nicht sehr früh eintreten und sehr lang andauern könnte.

Um eine Leistungsdynamik unreflektiert verkaufen zu können, muss man schon viel Angst vor Inflation und langfristiger Berufsunfähigkeit schüren. Meiner rein persönlichen Erfahrung nach tun gerade besagte 3-Buchstaben-Vertriebe dies regelmäßig.

Richtig bedenklich wird es aber erst, wenn niedrige BU-Rentenhöhen zusammen mit 3 % Leistungsdynamiken verkauft werden. Ich, rein persönlich, habe bspw. bei MLP Verträgen fast nur standartisiert 1.500 Euro BU-Rente mit 3 % Leistungsdynamik in einer Rürup-BU zu Gesicht bekommen.

Eine Leistungsdynamik ersetzt aber die angemessene BU-Rentenhöhe nicht. Sie ist – wenn überhaupt – ein Extra. Ähnlich einer Sitzheizung oder einer Klimaautomatik beim Autokauf.

Gleichwohl, man könnte aber natürlich nach wie vor darauf argumentieren, dass die Berufsunfähigkeit ja auch länger als 15 Jahre andauern kann. Exakt das passierte mir bis dato immer, wenn ich auf Kollegen traf, die pauschale Befürworter einer Leistungsdynamik waren.

Und genau in diesem Moment schleicht auch immer ein Lächeln auf mein Gesicht. Wir sind nämlich noch nicht am Ende der Betrachtung angekommen.

Die Rentabilität einer Leistungsdynamik ist nicht nur eine Frage des Zeitpunkts der Amortisation, sondern auch ein Aspekt in der Betrachtung von Brutto vs. Netto-BU-Rente

Das Alpha und Omega für eine bedarfsgerechte Absicherungshöhe in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Frage, wieviel BU Rente nach Abzügen eigentlich übrig bleibt. Dafür gern auf verlinkten Artikel klicken, wir begnügen uns hier mit der Kurzfassung im Überblick: Bei gesetzlich Krankenversicherten kommt es vor allem darauf an, ob sie durch den Bezug einer Erwerbsminderungsrente (oder durch einen versicherungspflichtigen Job neben dem BU-Bezug) GKV-pflichtiversichert sind.

Wird nämlich keine Erwerbsminderungsrente bezogen und auch keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt, landet man in der freiwilligen GKV. Dort sind wiederum alle Einkünfte zu verbeitragen. Einkünfte aus Vermietung, Zinsen und auch private Berufsunfähigkeitsrenten. Und das bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (56.250 Euro im Jahr 2020). Und zwar mit vollem Beitragssatz (AN+AG), ca. 16,x % in 2020.

Es ist erheblich wahrscheinlicher berufsunfähig zu sein, ohne zeitgleich eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen.

Die Anspruchsgrundlagen für die Erwerbsminderungsrente sind erheblich härter, als die Leistungsvoraussetzungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher ist es wahrscheinlicher, dass gerade bei temporärer Berufsunfähigkeit von beispielsweise 6-8 Jahren eben nicht automatisch zeitgleich eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird.

Würde jedoch eine Erwerbsminderungsrente (egal ob halb oder voll) bezogen, wären GKV Beiträge nur hälftig auf eben diese Erwerbsminderungsrente zu zahlen (Pflichtversicherung in der KVdR). Kurzum: Es bleibt dann netto mehr BU Rente übrig, weil auf die BU Rente keine GKV-Beiträge zu zahlen wären.

Und genau das ist der springende Punkt:

Wenn ich wirklich 15 Jahre oder noch länger berufsunfähig bin, habe ich in der Regel ganz erhebliche gesundheitliche Einschränkungen. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit auf zeitgleichen Bezug einer Erwerbsminderungsrente deutlich an.

Kurzum: Im Falle einer langfristigen Berufsunfähigkeit habe ich mit höchster Wahrscheinlichkeit ohnehin mehr Geld zur Verfügung. Nämlich mehr Netto von meiner Brutto-Bu-Rente und zusätzlich die halbe oder volle Erwerbsminderungsrente abzgl. GKV. Spätestens an diesem Punkt geht die auf Panikmache basierende Argumentation für Leistungsdynamiken in die Brüche.

Wann brauche ich wirklich eine garantierte Rentensteigerung?

Eine garantierte Rentensteigerung ist immer dann notwendig, wenn die maximal mögliche BU-Rentenhöhe dauerhaft oder langfristig sehr gering ist. Das kann beispielsweise an einem dauerhaft geringen Einkommen liegen. Wobei man sich dann fragen darf, ob man wirklich die Statusabsicherung einer Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt.

Es passiert aber auch regelmäßig im Zuge einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler. Schließe ich für mein 10 Jahre altes Kind eine Schüler BU ab, geht das meist nur in Höhe von etwa 1000 Euro BU Rente (+ wenig, je nach Anbieter). Und es wird viele Jahre dauern, eh mein Kind über Nachversicherung und Beitragsdynamiken auf eine auskömmliche BU-Rentenhöhe kommt.

Bei anfänglich und langfristig oder dauerhaft niedrigen BU-Renten ist eine Leistungsdynamik sinnvoll.

Dazu zwei einfache Beispiele:

  1. Frau Muster kann dauerhaft nur 1.200 € BU Rente absichern. Schlicht weil ihr Einkommen nicht mehr hergibt. Gefühlte Inflation, also der persönliche Warenkorb von Frau Muster, wird automatisch sehr schnell zu erheblichen finanziellen Einschränkungen im Alltag führen. Zum Beispiel die Notwendigkeit einer kleineren Wohnung, Aufgabe von Hobbys und sozialen Aktivitäten.
  2. Herr Muster hat hingegen eine auskömmliche BU-Rente versichert. Er könnte nun bspw. in München eine leckere Kugel Eis für 2,50 € kaufen, alternativ ein paar hundert Gramm Tiefkühleis bei Aldi oder Lidl. Wenn Eis nicht der einzige Lebensinhalt von Herrn Muster ist, wird er mit dieser Substitution seines Kaufverhaltens zurecht kommen. Salopp, es reicht ggf. hier und da etwas sparsamer mit dem Geld umzugehen.

Fazit zur Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall ersetzt eine anfänglich zu niedrig gewählte BU-Rente nicht. Es sollte immer erst die BU-Rentenhöhe ausgeschöpft sein, bevor man über Leistungsdynamiken nachdenkt. Leistungsdynamik ist im Grunde nichts anderes als Wohlfühlextra, ähnlich einer Sitzheizung oder Klimaautomatik beim Autokauf. Nur eben rechnerisch meist erheblich sinnfreier.

Eine Leistungsdynamik macht Sinn, wenn ich dauerhaft oder langfristig nur weniger als rd. 1.800 Euro BU Rente absichern kann.

Wenn ich dauerhaft oder langfristig nur eine sehr niedrige BU-Rente absichern kann – bspw. mangels Einkommen oder in der Schüler BU – macht eine Leistungsdynamik pauschal Sinn. Als Faustregel gilt, eine BU Rente von dauerhaft deutlich unter 1.800 Euro mtl. sollte mit mindestens 1 % Leistungsdynamik abgesichert werden.

Bei BU Renten von dauerhaft deutlich unter 1.800 Euro sollte man eine Leistungsdynamik dazu kaufen

Bei Studenten ist das eine Frage der technischen Ausgestaltung, beispielsweise über eine Zweivertragskonstellation. Die Studienphase ist ja ein temporärer, überschaubarer Zeitraum. Auch ein bspw. 6jähriges Medizinstudium sehe ich nicht pauschal als Notwendigkeit für eine Leistungsdynamik. Schlicht weil die BU-Risiken in so jungen Jahren rein statistisch nicht all zu hoch sind. Bei den typischen Ein-Vertragslösungen der Vertriebe ist man zudem meist dauerhaft an die Entscheidung und somit auch an die Folgekosten bei späteren Erhöhungen gebunden.

Kurzum: Möchte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollte man die technische Ausgestaltung auch hinsichtlich Leistungsdynamiken genau überdenken. Eine pauschale Notwendigkeit lässt sich argumentativ nicht halten, im Einzelfall kann die Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung im Leistungsfall aber durchaus sinnvoll sein.