Eine der häufigsten Fragen meiner Kunden lautet: Was bleibt im Leistungsfall von meiner brutto Berufsunfähigkeitsrente nach Steuern und Krankenversicherungsbeitrag netto übrig?

Eine einfache Antwort wäre wünschenswert, ist aber in Folge einer Vielzahl zu betrachtender Eventualitäten nur über eine hilfsweise Faustformel möglich:

Brutto BU Rente x 0,82  = Netto BU Rente

Dies ist das für gesetzlich Krankenversicherte wahrscheinlichste Szenario und sollte bei der Wahl der richtigen BU Rentenhöhe berücksichtigt werden!

Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind grundsätzlich steuerpflichtig und häufig auch in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbeitragen. Die Details hängen davon ab, in welcher Schicht die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde und ob zeitgleich eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird, oder eben nicht.

Ein Überblick über die erwartenden  Abzüge ist also nötig, wenn man sich bewusst für eine bedarfsgerechte BU-Rentenhöhe entscheiden will. Daher widmen wir uns diesem Thema im nachfolgenden Artikel, aber ganz in Ruhe und schön der Reihe nach.

Krankenversicherungsbeiträge auf private Berufsunfähigkeitsversicherung

Insbesondere die Krankenversicherungsbeiträge sind für die Brutto vs. Netto Überlegung bei privaten BU Renten relevant. Bei gesetzlich Krankenversicherten ist das ein wenig komplex. Wir konzentrieren uns mit nachfolgendem Schema auf Schicht 3 (ungeförderte BU Renten), BU-Renten aus Schicht 2 (bAV) sind hingegen praktisch immer beitragspflichtig in der GKV.

Brutto vs. Netto BU Rente für GKV Versicherte

Stark vereinfacht: Beziehe ich nicht zeitgleich zur BU-Rente auch eine Erwerbsminderungsrente (oder übe einen versicherungspflichtigen Job aus), werde ich freiwillig gesetzlich krankenversichert.

Bei freiwilliger GKV muss ich Krankenversicherungsbeiträge auf alle Einkunftsarten leisten, egal ob Zinsen, Mieten oder eben private Berufsunfähigkeitsrente. Und das bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, 56.250 Euro im Jahr 2020.

Und das mit vollem Beitragssatz, also Arbeitnehmerbeitrag und Arbeitgeberbeitrag. Das sind für 2020 je nach Krankenkasse etwa 16 % inklusive Zusatzbeiträgen.

Das begründet die Faustformel BU Rente x 0,82

Beziehe ich hingegen zeitgleich auch eine Erwerbsminderungsrente, muss ich lediglich den halben Beitragssatz auf die Erwerbsminderungsrente zahlen. Es ist jedoch im Regelfall ungleich schwieriger eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, als Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente zu haben. Während ich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich zu 50 % im zuletzt ausgeübten Beruf eingeschränkt sein muss, gilt für die Erwerbsminderungsrente: Nicht mehr 3 (für voll) oder 6 (für halb) Stunden irgendetwas arbeiten können, was der Arbeitsmarkt hergibt. Jeder soziale Abstieg ist hinzunehmen.

BU-Rentenanspruch ist wahrscheinlicher als Erwerbsminderungsrente

Theoretisch kann ich natürlich auch während des Bezugs einer Berufsunfähigkeitsrente einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine konkrete Verweisung und die damit verbundene Einstellung der BU-Rentenzahlung ist immer nur dann möglich, wenn die neue ausgeübte Tätigkeit der Lebensstellung im zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgeübten Beruf entspricht.

Es wäre also denkbar, durch ein Angestelltenverhältnis versicherungspflichtig in der GKV zu werden. Auszahlen würde sich das. Durch die Versicherungspflicht müsste die BU Rente nicht mehr in der GKV verbeitragt werden.

Es ist unwahrscheinlich einen Job zum Zeitpunkt des BU-Leistungsantrags auszuüben, allein aus gesundheitlichen Gründen. Aber es ist möglich, beispielsweise auch einige Jahre nach Beginn des BU-Rentenbezugs.

Private Krankenversicherung und private Berufsunfähigkeitsrente

Wer privat krankenversichert ist, hat es an der Stelle vergleichsweise einfach. Man zieht einfach die vollen PKV Kosten (spriuch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) von der BU Rentenhöhe ab. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass bei Ausübung einer kleinen versicherungspflichtigen Tätigkeit neben dem BU Rentenbezug der KV Status zur Pflichtversicherung GKV wechseln könnte.

Steuern auf private Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Besteuerung einer Berufsunfähigkeitsrente ist vor allem davon abhängig, in welcher Schicht die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde. Möglich sind …

  • Berufsunfähigkeitsversicherung in Schicht 1 (Rürup)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung in Schicht 2 (bAV)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung in Schicht 3 (ungefördert)

Ich vermittle üblicherweise nur Berufsunfähigkeitsversicherungen in Schicht 3 (ungefördert). BU-Renten in Schicht 1 & 2 sind sowohl in Bezug auf Krankenversicherungsbeiträge als auch hinsichtlich der Besteuerung der BU Rentenleistung regelmäßig sinnfrei. Wir konzentrieren uns daher nachfolgend auf ungeförderte BU Renten (Schicht 3).

Für ungeförderte BU-Renten gilt die Ertragsanteilbesteuerung nach §55 EStDV. Maßgeblich ist die Tabelle in Absatz 2. Die linke Spalte gibt die fiktive Restlaufzeit des Vertrags bei Eintritt der Berufsunfähigkeit an, die mittlere Spalte ordnet dieser Angabe einen Ertragsanteil zu.

Besteuerung von BU Renten nach §55 EStDV

Wer bspw. mit 40 Jahren berufsunfähig wird und eine ungeförderte Berufsunfähigkeitsversicherung mit Endalter 67 abgeschlossen hat, hat 27 Jahre Restlaufzeit gem. linker Spalte. Der Restlaufzeit wird ein Ertragsanteil von 28 % zugeordnet (mittlere Spalte). Wurden beispielsweise 2.500 Euro mtl. Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen, ergibt das ein zu versteuerndes jährliches Einkommen von 8.400 €.

12 x 2.500 BU Rente = 30.000 Euro BU Rente p.a.

30.000 / 100 x 28 = 8.400 €

In diesem Beispiel liegt der steuerlich relevante Anteil unterhalb des Grundfreibetrags nach §32a EStG (8.820 € in 2017, 9.408 € in 2020). Werden also keine weiteren steuerlich relevanten Einkünfte erzielt, ist die BU-Rente steuerfrei. Das nachfolgende Bild zeigt weitere Beispiele zur Besteuerung ungeförderter BU-Renten bei einer monatlichen BU-Rente von 2.500 €.

Besteuerung Berufsunfähigkeitsrente

Steuerlich relevante Ertragsanteile ergeben sich bei ungeförderten BU-Renten also in der Regel nur in Kombination von eher hohen BU Renten und bei Eintritt des BU-Leistungsfalls in jungen Jahren. Kommen weitere steuerlich relevante Einkünfte dazu, erhöht sich der Grenzsteuersatz auf die zusätzlich verdienten Einkünfte.

Steuern fallen auf ungeförderte BU Renten in Schicht 3 praktisch nie oder nur in geringem Maße an. (KV-Beiträge sind steuerlich absetzbar.)

Einmalzahlungen aus einer ungeförderten Berufsunfähigkeitsversicherung sind generell steuerfrei. Diese können beispielsweise im Zuge eines gerichtlichen Vergleichs mit dem BU-Versicherer als Abfindung entstehen.

Nachteile bei Kombination einer BU mit  Basisrenten und betrieblicher Altersvorsorge

Bei BU-Renten aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen in Schicht 1 & 2 sieht das anders aus. Gerade Rürup BUZ werden sehr gern von bekannten Vertrieben verkauft, steigert schließlich die Provision. Meist geschieht das begleitet von der fragwürdigen Zielsetzung Steuern zu sparen.

Allerdings kommt die Quittung im Leistungsfall:

Eine BU Rentenleistung aus einer Rürup-BU wird nach dem Kohortenprinzip (2020 entspricht 80 %, schrittweise ansteigend) besteuert. Abhängig vom Eintrittsjahr wird der Ertragsanteil bestimmt, ab 2040 sind 100 % der BU-Rentenleistung zu versteuern.

2500 € mtl. BU Rente als Rürup BUZ kosten 2020 (ohne Berücksichtigung KV) anfänglich etwa 5.400 € Steuern, während eine gleichhohe ungeförderte BU Rente (Schicht 3) tendenziell steuerfrei gewesen wäre.

Erhöhungen der BU-Renten aus vereinbarten Leistungsdynamiken oder Überschüssen sind unabhängig vom Eintrittsjahr zu 100 % zu versteuern. Je länger der BU-Rentenbezug, desto teurer kommt den Betroffenen der falsche Steuerspartrieb bei Abschluss zu stehen.

Die Variante einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer betrieblichen Altersvorsorge ist seltener. Ist vor allem dann anzutreffen, wenn die BU mit vereinfachter Gesundheitsprüfung über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde. Rentenleistungen  aus einer per Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung sind immer zu 100 % zu versteuern und praktisch so gut wie immer vollständig KV-pflichtig. Schlechter geht es im Sinne Brutto-Netto-Bu-Rente in der Regel nicht.