Die geburtstarken 1960er-Jahrgänge (Babyboomer) gehen ab 2025 in Rente. Die gesetzliche Rentenversicherung wird daher zwischen 2025 und 2030 neu geregelt werden müssen. Es ist eher unrealistisch, dass die bspw. heute unter 35-Jährigen noch eine Regelaltersrente mit 67 erleben werden. Vor diesem Hintergrund ist eine belastbare und flexible Verlängerungsoption in der Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig.

Stand heute kann ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich mit maximalen Endalter von 67 abschließen. Mehr dazu auch im Artikel: Das richtige Endalter beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Zuge einer Verschiebung der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (oder im Versorgungswerk) droht also eine nicht zu unterschätzende Deckungslücke.

Versorgungslücke ohne Verlängerungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Versorgungslücke durch Verschiebung der Regelaltersgrenze nicht unterschätzen

Die Höhe der Versorgungslücke sollte auf keinen Fall unterschätzt werden. Nach mehreren Jahrzehnten führt schon allein der jährliche Kaufkraftsausgleich dazu, dass die zuletzt vor Endalter erreichte BU Rentenhöhe kräftig ansteigt.

Beispiel, 27-Jähriger mit anfänglich 2.500 € BU-Rente

  1. nur Kaufkraftausgleich über jährliche Beitragsdynamiken
  2. keine Karriere, keine Gehaltsanstiege über Kaufkraftausgleich hinaus
  3. moderate Inflation von 1,8 % pro Jahr über 40 Jahre
  4. Verschiebung der Regelaltersgrenze von 67 auf 70

Nach 40 Jahren (mit 67) würde die BU-Rente bereits 5.100 € betragen. Das entspräche einer Versorgungslücke von rund 184.000 € für drei Jahre!

Kommt zusätzlich zum Kaufkraftausgleich noch der ein oder andere Gehaltssprung während des Erwerbslebens hinzu, wird die Versorgungslücke nach hinten raus noch einmal höher.

Im Prinzip die gleiche rechnerische Argumentation, wie bei den grundsätzlichen Überlegungen zum Endalter in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Werde ich bspw. mit 35 oder 40 berufsunfähig, habe ich praktisch keine Chance, diese drohende Versorgungslücke aus eigenen Mitteln aufzufangen. Eine Argumentation ala “das sind doch nur 2,3,4 Jahre” geht fehl.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte also möglichst darauf achten, dass eine Verlängerungsoption im Zuge einer Anpassung der Regelaltersgrenze in der GRV (oder im Versorgungswerk) in den Versicherungsbedingungen enthalten ist.

Wie ist die Verlängerungsoption in den Versicherungsbedingungen geregelt?

Stand April 2020 haben nur wenige Versicherer eine Verlängerungsgarantie in den Versicherungsbedingungen aufgenommen. Da die Allianz 2019 nachzog und auch die Alte Leipziger 01/2020 folgte, ist perspektivisch aber davon auszugehen, dass Verlängerungsoptionen mehr oder weniger zum Marktstandard werden.

Gleichwohl gibt es erhebliche Unterschiede in der Ausgestaltung dieser Optionen, siehe nachfolgendes Schema:

Verlängerungsgarantie in den Versicherungsbedingungen

Nur GRV oder auch Versorgungswerk?

Einem später im Versorgungswerk versicherten Medizinstudenten nützt eine Verlängerungsoption, die lediglich auf die gesetzliche Rentenversicherung abzielt, denkbar wenig. Hier sollte eine Verlängerung wenigstens unabhängig von der Mitgliedschaft in der GRV möglich sein. Besser ist es natürlich, wenn auch das Versorgungswerk explizit genannt wird. Die LV1871 war der erste Versicherer mit dieser Regelung, die Alte Leipziger hat diese beispielsweise 01.2020 kopiert.

Es ist kaum einzuschätzen, ob zunächst die GRV oder vielleicht vorab schon das ein oder andere Versorgungswerk in Schieflage geraten werden. Klar ist, manche Versorgungswerke (bspw. Steuerberater) sind stärker überaltert, als das bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist.

Ohne erneute Gesundheitsprüfung oder ohne erneute Risikoprüfung?

Ohne erneute Gesundheitsprüfung klingt nett, beinhaltet aber keinen Prüfverzicht hinsichtlich Beruf, Hobby, Rauchverhalten und BMI zum Zeitpunkt der ausgeübten Verlängerungsoption. Verändern sich diese Grundlagen zwischen Abschluss und Ausübung der Verlängerungsoption, kann es teuer bis unmöglich werden (bspw. Fallschirmspringen), die Option zu ziehen.

Daher ist die höherwertige Regelung “ohne erneute Risikoprüfung” empfehlenswert.

Welche Ausschlüsse gelten?

Grundsätzlich ist klar, aus einer bestehenden (oder unmittelbar bevorstehenden) Berufsunfähigkeit heraus kann man auch keine Verlängerungsgarantie mehr ausüben. Das haben alle Bedingungen gemein. Es gibt am Markt aber auch weitere Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich des Höchstalters, bis zu dem die Verlängerungsoption noch gilt.

Welche Fristen sind zu berücksichtigen und ab wann gelten diese?

Wenn man an die letzte Erhöhung der Regelaltersgrenze aus 2012 zurück denkt, sollte man berücksichtigen, dass es einige Zeit gedauert hat, bis die Versicherer marktbreit Tarife mit Endalter 67 angeboten haben. War damals halt auch dadurch erschwert, dass zeitgleich die kalkulatorische Umstellung von Bi-Sex auf Uni-Sex-Tarife erfolgte. Ist der Zeitraum in den Versicherungsbedingungen sehr knapp gewählt oder ist nicht klar “nach Inkrafttreten” geregelt, könnte das zu praktischen Problemen führen.

Welche Rechnungsgrundlagen und welches Eintrittsalter gelten?

Mehrheitlich gelten bei Ausübungen der Verlängerungsoptionen die zum Zeitpunkt der Ausübung anzuwendenden Rechnungsgrundlagen. Das heißt im Grunde, dass der Vertrag zum Zeitpunkt der Optionsausübung neu berechnet wird. Im Falle eines Falles auch mit dem dann gültigen Eintrittsalter. Und das kann richtig teuer werden.

Beispiel Abschluss mit 25, Verlängerungsgarantie um 3 Jahre mit 35

  1. ca. 25 % Mehrbeitrag für die zusätzlichen 3 Jahre Versicherungsdauer
  2. ca. 15-20 % Mehrbeitrag für das höhere Eintrittsalter

Beispiele für Verlägerungsgarantien in den Versicherungsbedingungen

LV1871, Golden BU, Stand 02.2019 – Verlängerungsgarantie auch für Versorgungswerke

die Bayerische, SBU Komfort, Stand 08.2019 – Erhalt der Rechnungsgrundlagen

Verlängerungsgarantie HDI Ego Top, Stand 09.2019 

Verlängerungsgarantie Alte Leipziger BV10, Stand 01.2020

Fazit zu und Bewertung von Verlängerungsoptionen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Verlängerungsoptionen sind ein empfehlenswertes Element der technischen Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Gute Versicherungsbedingungen sollten diese Möglichkeit vorsehen. Die perfekte Referenzregelung gibt es am Markt bisher nicht. Es ist eine Frage der individuellen Gegebenheiten, welche Regelung bevorzugt wird. Das sieht beim Ingenieur bspw. anders aus, als beim Medizinstudenten.

Es bleibt am Ende also eine Entscheidung auf Basis der persönlichen Präferenzen und Gegebenheiten des Interessenten. Im Termin technische Ausgestaltung besprechen wir die individuellen Regelungen basierend auf den nach Klärung der Versicherbarkeit ausstehenden Auswahl an Versicherern ausführlich.

Ob der diversen Einschränkungen und Ausschlüsse ist der Begriff “Verlängerungsgarantie” mit Vorsicht zu genießen. Ähnlich wie beim Thema Nachversicherung bevorzuge ich persönlich daher den Begriff “Optionen”.