Technische Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, tut dies in der Regel für einen Zeitraum von 3 oder 4 Jahrzehnten. Es ist durchaus eine Herausforderung, die eigene Absicherung über so lange Laufzeiten bedarfsgerecht zu halten. Die dafür notwendigen Überlegungen fasst man unter dem Begriff technische Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen.

Nachdem wir die Aufbereitung der Gesundheitshistorie abgeschlossen sowie Funktionsweise und Auswahlkriterien einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausführlich besprochen haben, ist die technische Ausgestaltung der letzte und abschließende Themenkomplex in meinem Beratungsablauf. Man könnte auch von der finalen Konfiguration des gewünschten Versicherungsschutzes sprechen.

Sie können den “Termintyp III – technische Ausgestaltung” bequem online als Termin vereinbaren.

Und ganz ehrlich: Diesen Abschnitt liebe ich am meisten an meiner Arbeit. Man biegt auf die Zielgerade ein und es gibt doch nichts Schöneres, als gemeinsam eine individuelle und bedarfsgerechte Lösung zu erarbeiten. Ungleich wirkungsvoller als Lösungen von der Stange, die den ersten Windstoß in der Lebensentwicklung nicht überstehen.

Wichtige Inhalte zur Konfiguration einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Zahlungsschwierigkeiten können auftreten. Unverhoffte Schicksalschläge können jeden ereilen. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auch in diesem Szenario einen vollen Schutzumfang temporär aufrecht erhalten können.

Um dies zu gewährleisten, sollten belastbare Stundungsoptionen in den Versicherungsbedingungen enthalten sein.

Ab 2025 gehen die Babyboomer in Rente. Das wird zu der ein oder anderen Neuregelung im Rentensystem führen. Sowohl eine Anhebung der Rentenversicherungsbeiträge als auch die Anhebung der Regelsaltersgrenze sind realistisch.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich Stand heute jedoch nur mit einem maximalen Endalter von 67 abschließen. Wird nun die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung oder im Versorgungswerk auf beispielsweise 70 erhöht, entsteht eine Versorgungslücke.

Für diesen Fall bieten gute Versicherungsbedingungen eine Verlängerungsgarantie bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in GRV und Versorgungswerk. Eine Option, die man haben sollte.

Meine Kunden sind zu 80 % Absolventen oder Studenten der MINT-Fächer. Also Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Diese Berufsgruppen sind in der Regel bereits die aus Prämiensicht bestmöglichen Berufsgruppen in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Aber nicht immer lässt sich eine optimale Berufsgruppe bereits bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung realisieren. Das ist zum Beispiel in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler praktisch nie der Fall.

Vor diesem Hintergrund kann es hiflreich sein, wenn die Versicherungsbedingungen eine Option zur nachträglichen Verbesserung der Berufsgruppe enthalten. Zum Beispiel in Folge Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums.

Im Laufe eines Lebens können sich viele Dinge ändern. Insbesondere die zukünftige Einkommensentwicklung zukünftiger Absicherungsbedarf (bspw. Familiengründung oder Hausbau) sind dabei praktische Probleme in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Zwar kennt nahezu jeder Tarif grundsätzliche Anpassungsoptionen / Nachversicherungsoptionen, in den Details gibt es jedoch extreme Unterschiede.

Die Probleme beginnen beispielsweise damit, ob eine Nachversicherung nur ohne erneute Gesundheitsprüfung, oder generell ohne Risikoprüfung möglich ist. Während es im letzteren Falle keine Rolle spielt, ob zum Nachversicherungszeitpunkt ein anderer Beruf oder ein gefährliches Hobby ausgeübt wird, hat sich bei nur “ohne erneute Gesundheitsprüfung” die Nachversicherung dann ganz schnell erledigt.

Anders als Nachversicherungsoptionen dienen Beitragsdynamik und Leistungsdynamik moderaten, kontinuierlichen Anpassungen. Beitragsdynamiken beziehen sich dabei auf Anpassungen der Absicherungshöhe vor Eintritt des Versicherungsfalls, Leistungsdynamiken auf Erhöhungen der BU-Rente ab Eintritt des Leistungsfalls.

Klingt selbstverständlich, ist in der Praxis aber durchaus tricky, der Teufel liegt auch hier im Detail. Blöd, wenn beispielsweise Beitragsdynamiken gem. AVB nur bis zum 45. Lebensjahr möglich sind, aber gerade dann Erhöhungen benötigt würden.

Das richtige Endalter bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt meine Interessenten häufiger. Dabei lassen sich die meisten Fragen und Verständnisprobleme diesbezüglich mit einfachen Denkansätzen aus der Welt räumen. Gleichwohl, es ist in der Regel vor allem eine Preisfrage für den Kunden.

Im Zuge versierter technischer Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es aber auch bei diesem Thema zum Teil professionelle Gestaltungsmöglichkeiten. Ein verständliches Beispiel aus der Vergangenheit war die BUZ der Alte Leipziger. Diese war bei sinnvoller Umsetzung quasi eine Absicherung bis 67, wobei aber nur die rund 15 % günstigeren Beiträge bis Endalter 65 tatsächlich gezahlt werden mussten.

Zudem befindet sich der Markt bezüglich der Thematik Endalter gerade am Anfang eines Wandels. Bereits vor über 10 Jahren gab es Policen, die bei Eintritt bedingungsgemäßer Voraussetzungen lebenslange BU Rentenleistungen gezahlt haben.

Diese lebenslange Leistungsdauer bei Berufsunfähigkeit gibt es heute am Markt bereits wieder bei zwei Anbietern. Ungleich mehr werden es, zählt man noch jene Anbieter dazu, die diese lebenslangen Leistungen an den Eintritt einer bedingungsgemäßen Pflegebedürftigkeit koppeln.

Für die Wahl der richtigen BU-Rentenhöhe ist die Brutto-Netto Betrachtung die inhaltliche Grundlage. Es geht also um die Frage, welche Abzüge fallen auf eine BU-Rente in welchem Szenario an.

Für GKV-Versicherte erfüllt die einfache Faustregel

Brutto BU-Rente x 0,82 = Netto BU-Rente

in der Regel ihren Zweck.

Was inhaltlich hinter dieser Faustregel steht, ist ungleich komplexer. Im entsprechenden Artikel sind die Grundlagen erklärt, wir gehen dieses Thema im Termin technische Ausgestaltung selbstverständlich ausführlich durch.

Die Gretchenfrage zum Schluss ist natürlich die Wahl der richtigen BU-Rentenhöhe.

Im Termin technische Ausgestaltung beschäftigen wir uns inhaltlich mit den Wechselwirkungen zur GRV (und ggf. zum Versorgungswerk), dem Thema Brutto-Netto BU-Rente und natürlich mit dem Thema Nachversicherungsoptionen.

Das sind die inhaltlichen Grundlagen der Überlegungen zur Absicherungshöhe. Die Entscheidung selbst ist erst in einem nachfolgenden Ausfülltermin endgültig zu treffen. Und natürlich, diese Entscheidung ist neben den handfesten inhaltlichen Aspekten selbstverständlich auch emotionaler Natur.

Zum Artikel: Wie viel BU-Rente sinnvoll?

Die nachfolgenden Themen sind nicht automatisch Inhalte des Termins technische Ausgestaltung. Je nach individueller Konstellation, beispielsweise Vorbelastung durch Altverträge, kann es aber Beratungsinhalt werden.

Zwecks Vollständigkeit sind die beiden Themen daher auf der Themenseite zum Termin technische Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung gelistet.

Begrenzt auf maximal 2.500 € Nachversicherung? Erweiterte Gesundheitsprüfung bei höheren BU-Renten? Muss alles nicht sein.

Die Zweivertragslösung bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ausbaupotential und löst regelmäßig auch Probleme mit den Annahmerichtlinien für höhere Berufsunfähigkeitsrenten.

Die Frage, ob selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sinnvoller ist, produziert sehr viele unterschiedliche Meinungen. Insbesondere Verbraucherschützer positionieren sich hier vehement. Allerdings mit einem Marktstand von vor 20 Jahren und unter permanenter Verwechslung kapitalbildender Versicherungen und Risikolebensversicherungen.

Der springende Punkt ist aber gar nicht diese Frage nach der Sinnhaftigkeit selbst, sondern die Notwendigkeit aus der sich diese Fragestellung überhaupt ergibt.

Und das ist leicht erklärt: Im Falle einer Berufsunfähigkeit wird möglicherweise über sehr, sehr lange Zeit gar kein Beruf mehr ausgeübt.

Spätestens dann wird irgendwann auffallen, dass im bisher ausgeübten Beruf des Arbeitnehmers 18,7 % des Bruttos in die gesetzliche Rentenversicherung flossen. Die Hälfte davon zahlte der Arbeitgeber. Nun zahlt aber niemand mehr auch nur einen Cent in die GRV ein. Entsprechend werden auch keine Rentenansprüche mehr erworben.

Selbst bei angemessener BU-Rentenhöhe ist schon systemisch ausgeschlossen, dass von dieser BU-Rente noch Sparanstrengungen zum Ausgleich dieser Problematik zusätzlich geleistet werden können. Die Realität sieht eher so aus, dass die meisten Berufsunfähigkeitsversicherung viel zu knapp bemessen sind und bei Eintritt einer BU alle Sparanstrengungen eingestellt, evtl. Verträge beitragsfrei gestellt werden.

Heißt im Klartext: Ich verschiebe die Armut worst case nur bis zum Rentenalter, respektive auf den Zeitpunkt, an welchem die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsrente enden.

Dieser Umstand ist den meisten Verbrauchern völlig unbekannt. Das ist nicht verwunderlich, geht den Verbraucherschützern ja auch so. Ich bin allerdings der Meinung, dass man – so man ein Risiko versichern will – über dieses Risiko wenigstens auch vollumfänglich informiert sein sollte. Welche Konsequenzen man daraus zieht und wie man handelt, jedem selbst überlassen.

Lösungsansätze gibt es genug, gern mehr dazu in meiner Beratung.

Die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Basisrente wird insbesondere von den Vertrieben sehr gern verkauft. In erster Linie optimiert das die Provisionserlöse, mit bedarfsgerechter BU-Absicherung hat das in der Regel absolut nichts zu tun.

Ich platziere mich diesbezüglich gern sehr klar. Eine Rürup BUZ ist im Regelfall nicht sinnvoll.

Warum das so ist, thematisiere ich im entsprechenden Artikel.

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Details zum Beratungsinhalt technische Ausgestaltung

Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zu den Beratungsinhalten des Termintyp 3, “technische Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung”.

Beitragsstundung in der BU

Versorgungslücke ohne Verlängerungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Verlängerungsgarantie GRV und Versorgungswerk

Besserstufungsoption und Berufsgruppenwechselrecht

Nachversicherungsgarantie Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitragsdynamik Berufsunfähigkeitsversicherung

Leistungsdynamik sinnvoll?

Endalter Berufsunfähigkeitsversicherung

Das richtige Endalter in der BU

Welche Abzüge auf BU-Rente?

Zwei Verträge = bessere Berufsunfähigkeitsversicherung