BU Versicherer sprechen gern von einer Nachversicherungsgarantie. In Anbetracht zum Teil extrem komplizierter Spielregeln ist es besser den Begriff Nachversicherungsoptionen zu verwenden. Gleichwohl ist das Thema Nachversicherung eines der Schlüsselthemen, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch über Jahrzehnte bedarfsgecht zu halten.
Aus diesem Grund nimmt das Thema Nachversicherung in meinem Beratungstermin Technische Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung einen besonders hohen Stellenwert ein.
Die maximal versicherbare Berufsunfähigkeitsrente ist zum Abschlusszeitpunkt von Annahmerichtlinien und wirtschaftlicher Angemessenheit abhängig. Bereits diese Regelungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer erheblich.
Als grobe Faustregel gilt: 60 % des Durchschnittsbruttos der letzten drei Jahre und für Schüler, Azubis und Studenten gelten zusätzliche Höchstgrenzen.
Egal ob Berufseinsteiger, Student, Azubi oder Schüler – Die Absicherungshöhe muss zu einem späteren Zeitpunkt auf die dann gegebenen Bedürfnisse angepasst werden können, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung bedarfsgerecht bleibt. Genau diese Aufgabe soll die Nachversicherung erfüllen, tut sie aber regelmäßig nicht.
Vom Jahr 2003 auf das Jahr 2004 erhöhte die Alte Leipziger die maximal über Nachversicherung erreichbare mtl. BU-Rente auf 2.500 Euro . Die letzten 17 Jahre hat sich am Markt so gut wie gar nichts getan. Nur einige wenige Versicherer bieten – im Rahmen von sehr engen Spielregeln – höhere Nachversicherungsobergrenzen an.
Beispiel: Entwicklungsingenieur, Berufseinstieg mit 52.000 € Brutto p.a.
80.000 € Brutto nach 5 Jahren im Beruf, aber Nachversicherungsobergrenze 2.500 € im Einzelvertrag
Meine Kunden sind mehrheitlich Absolventen der MINT-Studienfächer. Einstiegsbruttos um 50.000 € p.a. sind da keine Seltenheit. Diese 50.000 € entsprechen bei 60 % wirtschaftlicher Angemessenheit bereits einer mtl. BU-Rente von 2.500 €. Wenn nun die Nachversicherung bereits auf 2.500 € begrenzt ist, kann eine spätere Anpassung der Absicherungshöhe nur noch im Rahmen der jährlichen Beitragsdynamik vorgenommen werden.
Beitragsdynamiken reichen wiederum nicht aus, um mit der schnellen Gehaltsentwicklung Schritt zu halten. 80.000 Brutto p.a. sind bei vernünftigem Arbeitgeber bereits nach wenigen Jahren keine Seltenheit in den MINT-Berufen.
Auch die Medizinstudenten unter meinen Kunden beginnen als Assistenzarzt schon mit deutlich über 50.000 € Jahresbrutto. Als Facharzt mit moderaten Überstunden sind das dann schon schnell etwa 85.000 € Brutto.
Zweivertragslösung ermöglicht bedarfsgerechte Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ausbaupotential
Auf Einzelvertragsebene kann man so keine bedarfsgerechte Absicherung darstellen. Es ist dringend zu empfehlen eine Zweivertragslösung in der Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht zu ziehen. Aber auch dann sollte man die eigene Absicherung maßgeschneidert konzipieren und die Spielregeln der Nachversicherungsoptionen genau kennen.
Spielregeln der Nachversicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die wichtigsten Spielregeln in Bezug auf Nachversicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind im nachfolgenden Schema vereinfacht dargestellt.
Kurzum, bei diesem existenziellen Thema gibt es so Einiges zu beachten. Die einzelnen Teilaspekte werde ich nachfolgend ansprechen. Allerdings kann man eine sinnvolle technische Ausgestaltung immer nur in der Praxis anhand eines konkreten Falles mit individuellen Zielsetzungen vornehmen. Im Beratungstermin wird das automatisch thematisiert, hier im Artikel liefere ich einige Beispiele zur praktischen Anwendung am Ende des Artikels.
Konkrete Anwendungsbeispiele für Spielregeln zur Nachversicherung
Das Thema Nachversicherung lässt sich meist nur anhand der individuellen Begebenheiten im Beratungsgespräch klären. Herkömmliche Vergleichssoftware greift hier viel zu kurz, das tatsächliche Lesen (und verstehen) der Versicherungsbedingungen ist durch Nichts zu ersetzen.
Grundlegende Flexibilität baue ich insofern schon vorab ein, indem ich insbesondere auch die für eine Kombination zur Zweivertragslösung geeigneten Versicherer in der Vorauswahl berücksichtige. Konkrete Umsetzung und Entscheidung liegt am Ende natürlich beim Kunden, wenn auch selbstverständlich mit meiner Hilfe.
Um aber zu verstehen, warum es sich lohnt, in das Thema Nachversicherung richtig Hirnschmalz zu investieren, nachfolgend ein paar konkrete Beispiele.
Fazit und Bewertung Nachversicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Thema Nachversicherung steht vor einem großen “alles kann, nichts muss”. Es geht um Flexibilitätsoptionen, um anfänglich vereinbarten Absicherungshöhen auch über Jahrzehnte bedarfsgerecht halten zu können.
Die Annahme, Beitragsdynamiken würden das Problem automatisch lösen, schlägt fehl. Die Aufgabe von Beitragsdynamiken ist primär der Kaufkraftausgleich (sprich Inflation), sprunghafte Gehaltsentwicklungen kann man mit Beitragsdynamiken nicht adäquat absichern.
Daher sollte bei der technischen Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung stets ein großes Augenmerk auf das Thema Nachversicherung gelegt werden. Und genau das tun wir auch im entsprechenden Beratungstermin.
So können wir gemeinsam individuell auf Sie zugeschnittene Lösungen finden, mit denen bereits bei Abschluss viele mögliche zukünftige Eventualitäten berücksichtigt werden können.
Hallo Herr Breitag,
Nachdem ich im Ihren Artikel über die Obergrenze der Nachversicherung gelesen, habe ich dann einen Bekannten darüber gefragt, der bei Ergo arbeitet und mir BU vermitteln möchte, wie hoch ist die Obergrenze bei Ergo ist. Laut seiner Antwort hat Ergo keine Beschränkung mit der Nachversicherung, solange die BU-Rente die 60% von Einkommen nicht übersteigt. Da Sie sagen, dass die meisten Versicherer eine Grenze von 2500 € haben, bin ich bisschen skeptisch geworden, ob seine Aussage richtig ist. Kennen Sie BU von Ergo gut aus?
Vielen Dank und beste Grüße
Für die neuen AVB seit Dezember 2019 finden sich die Nachversicherungsregelungen im Teil F (Vertragliche Gestaltungsmöglichen) §3 der Bedingungen. Die Bedingungen sollten Sie vor einem Abschluss schon gelesen und verstanden haben.
Gegenüber den 2018er Bedingungen ist nun immerhin eine Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung gegeben, zuvor ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Gleichwohl gilt: Pro Nachversicherung maximal 500 Euro. Alle Nachversicherungen gesamt maximal 1000 Euro (zuvor 500). Nachversicherungsobergrenze 30.000 p.a. oder eben 2.500 € mtl. BU Rente. Diese Voraussetzungen finden sich in 3.3 des Teils F der Bedingungen.
Waren die Nachversicherungsregelungen im 2018er Tarife noch eine der Schlechtesten am Markt, so sind die 2019er dank “ohne erneute Risikoprüfung” zumindest vertretbar, wenn es zur individuellen Situation passt. Lügenmärchen würde ich mir aber keine erzählen lassen, dafür liest man die Versicherungsbedingungen und lässt sich Aussage für Aussage schwarz auf weiß zeigen, bevor man etwas abschließt.
Vielen vielen Dank für Ihre schnelle und direkte Antwort. Leider kann die PDF, die Sie hinzugefügt haben, nicht geöffnet werden und jetzt ist es weg. Ich habe nun mehr oder weniger den Eindruck bekommen, nachdem ich mich bisschen über BU gelesen habe, dass Ergo als Versicherer selten erwähnt ist.
*PS: außerdem möchte ich noch gerne Ihren Artikel über AU Klausel lesen. Leider ist der nicht frei zum Lesen.
Meine gemarkerten Bedingungen stehen nur den Kunden zur Verfügung. Die ungemarkerte Version findet sich hier: https://torsten-breitag.de/downloads/versicherungsbedingungen/ergo/2020/ergo-sbu-2019.pdf
Der Artikel zur AU Klausel ist ob der jüngsten Änderungen am Markt 05-07 / 2020 in Revision und daher aus gutem Grund gesperrt. Der gesamte Bereich zum AVB Termin ist derzeit in Bearbeitung. Da Sie weder Interessent noch Kunde sind, haben Sie entsprechend auch keinen Zugang.
Danke! Sicher bin ich Interessent. Nur bevor ich einen Termin mit Ihnen vereinbare, möchte ich mich noch besser informieren. Ansonsten weiß ich nicht, welche Fragen ich stellen sollte.
Hallo Herr Breitag,
vielen Dank für diesen interessanten Artikel und den Denkanstoß bzgl. Zweivertrag-Lösung. :-)
Ich habe daraufhin in den aktuellen Versicherungsbedingungen der Allianz nachgelesen, jedoch nur eine Begrenzung prozentual zum Einkommen gefunden. (Kapitel 11, Abs. 5)
Die von Ihnen genannten 2500€ konnte ich in den Bedingungen nicht finden.
Gilt diese Obergrenze bei der Allianz nicht, oder wo ist sie niedergeschrieben?
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Weihnachtsfest!
Hallo,
die Allianz hatte über die Jahre viele unterschiedliche Regelungen in den Bedingungen. Für die neueren Tarifgenerationen gelten absolute Erhöhungsoptionen (siehe Kapitel absolute und prozentuale Grenzen). Siehe bspw. Abs. 5 des §11.1 in der SBU 12/2019. Gibt eine Erhöhung um 500 mtl. BU Rente (anlassbezogen oder ereignisunabhängig in den ersten 5 Jahren) her, insgesamt aber maximal um 1.000 Euro mtl. BU Rente auf Vertragsebene bei mehreren Erhöhungen hintereinander.
Fange ich bspw. mit 2.500 Euro mtl. BU Rente an, kann ich auf 3.500 erhöhen, soweit in Ordnung. Beginne ich aber mit bspw. als Schüler mit 1.250 Euro mtl. BU-Rente, ist eben mit 2.250 auch schon Schluss.
Dafür gelten weitere Einschränkungen gem. Schema aus dem Artikel. Bspw. keine 14 Tage zusammenhängende AU im Vorjahr (Kategorie Ausschlüsse), 70 % vom Brutto der letzten 3 Jahre im Schnitt und das nur bis 60.000, danach 50 % usw. usf. …
Für die 12 / 2020 gilt das soweit analog. Allerdings kam als zusätzlicher Ausschluss die Beitragsfreistellung hinzu. Nachversicherungsoptionen erlöschen, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt ist oder war.