BU Versicherer sprechen gern von einer Nachversicherungsgarantie. In Anbetracht zum Teil extrem komplizierter Spielregeln ist es besser den Begriff Nachversicherungsoptionen zu verwenden. Gleichwohl ist das Thema Nachversicherung eines der Schlüsselthemen, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch über Jahrzehnte bedarfsgecht zu halten.

Aus diesem Grund nimmt das Thema Nachversicherung in meinem Beratungstermin Technische Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung einen besonders hohen Stellenwert ein.

Die maximal versicherbare Berufsunfähigkeitsrente ist zum Abschlusszeitpunkt von Annahmerichtlinien und wirtschaftlicher Angemessenheit abhängig. Bereits diese Regelungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer erheblich.

Als grobe Faustregel gilt: 60 % des Durchschnittsbruttos der letzten drei Jahre und für Schüler, Azubis und Studenten gelten zusätzliche Höchstgrenzen.

Egal ob Berufseinsteiger, Student, Azubi oder Schüler – Die Absicherungshöhe muss zu einem späteren Zeitpunkt auf die dann gegebenen Bedürfnisse angepasst werden können, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung bedarfsgerecht bleibt. Genau diese Aufgabe soll die Nachversicherung erfüllen, tut sie aber regelmäßig nicht.

Vom Jahr 2003 auf das Jahr 2004 erhöhte die Alte Leipziger die maximal über Nachversicherung erreichbare mtl. BU-Rente auf 2.500 Euro . Die letzten 17 Jahre hat sich am Markt so gut wie gar nichts getan. Nur einige wenige Versicherer bieten – im Rahmen von sehr engen Spielregeln – höhere Nachversicherungsobergrenzen an.

Beispiel: Entwicklungsingenieur, Berufseinstieg mit 52.000 € Brutto p.a.

80.000 € Brutto nach 5 Jahren im Beruf, aber Nachversicherungsobergrenze 2.500 € im Einzelvertrag

Meine Kunden sind mehrheitlich Absolventen der MINT-Studienfächer. Einstiegsbruttos um 50.000 € p.a. sind da keine Seltenheit. Diese 50.000 € entsprechen bei 60 % wirtschaftlicher Angemessenheit bereits einer mtl. BU-Rente von 2.500 €. Wenn nun die Nachversicherung bereits auf 2.500 € begrenzt ist, kann eine spätere Anpassung der Absicherungshöhe nur noch im Rahmen der jährlichen Beitragsdynamik vorgenommen werden.

Beitragsdynamiken reichen wiederum nicht aus, um mit der schnellen Gehaltsentwicklung Schritt zu halten. 80.000 Brutto p.a. sind bei vernünftigem Arbeitgeber bereits nach wenigen Jahren keine Seltenheit in den MINT-Berufen.

Auch die Medizinstudenten unter meinen Kunden beginnen als Assistenzarzt schon mit deutlich über 50.000 € Jahresbrutto. Als Facharzt mit moderaten Überstunden sind das dann schon schnell etwa 85.000 € Brutto.

Zweivertragslösung ermöglicht bedarfsgerechte Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ausbaupotential

Auf Einzelvertragsebene kann man so keine bedarfsgerechte Absicherung darstellen. Es ist dringend zu empfehlen eine Zweivertragslösung in der Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht zu ziehen. Aber auch dann sollte man die eigene Absicherung maßgeschneidert konzipieren und die Spielregeln der Nachversicherungsoptionen genau kennen.

Spielregeln der Nachversicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die wichtigsten Spielregeln in Bezug auf Nachversicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind im nachfolgenden Schema vereinfacht dargestellt.

Kurzum, bei diesem existenziellen Thema gibt es so Einiges zu beachten. Die einzelnen Teilaspekte werde ich nachfolgend ansprechen. Allerdings kann man eine sinnvolle technische Ausgestaltung immer nur in der Praxis anhand eines konkreten Falles mit individuellen Zielsetzungen vornehmen. Im Beratungstermin wird das automatisch thematisiert, hier im Artikel liefere ich einige Beispiele zur praktischen Anwendung am Ende des Artikels.

Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung klingt nett, ist aber nur die halbe Wahrheit. Beruf, ausgeübte (gefährliche) Hobbys zum Nachversicherungszeitpunkt, geplante Auslandsaufenthalte, Körpergröße und Gewicht, sowie Rauchverhalten sind alles Aspekte, die dennoch geprüft werden können.

Die Auswirkungen schlechter Versicherungsbedingungen können von “wird richtig teuer” über “Nachversicherung nur mit kürzerem Endalter” (bspw. schlechterer Beruf) bis “Nachversicherung geht nicht mehr” (bspw. Fallschirmspringen) reichen.

Empfehlenswert ist zweifellos eine Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung. Haben aber leider nur noch sehr wenige Gesellschaften am Markt.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Nachversicherungsoptionen: Ereignisabhängige und ereignisunabhängige Nachversicherung

Nicht jeder Tarif bietet eine ereignisunabhängige Nachversicherung. Zudem begrenzen manche Tarife die ereignisunabhängige Nachversicherung erheblich stärker.

Das ist nicht zwangsläufig ein Problem. In vielen Fällen reichen die klassischen Ereignisse “Heirat / Geburt eines Kindes”, “Gehaltssteigerung”, “Immobilienfinanzierung” fast immer aus.

Es kann aber sehr wohl gewollt sein, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine vorab definierte Absicherungshöhe zu erreichen. Was je nach technischer Ausgestaltung möglicherweise nur dann geht, wenn beide Nachversicherungsvarianten zeitgleich belastbar und nutzbar sind. Kurzum, hier gilt: Kommt auf den Einzelfall und die Zielsetzung an.

Grundsätzlich sind immer Altershöchstgrenzen in den Versicherungsbedingungen definiert. Diese unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter teils beträchtlich.

Zudem gelten meist unterschiedliche Spielregeln für ereignisabhängige und ereignisunabhängige Nachversicherung. Zusätzlich können weitere Fristen festgeschrieben sein. Beispielsweise eine ereignisunabhängige Nachversicherung nur in den ersten 5 Jahren der Vertragslaufzeit.

Hier muss man im Einzelfall genau prüfen, welche Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen für die eigene Situation passt.

Pro Erhöhung können sowohl prozentuale als auch absolute Grenzen in den Versicherungsbedingungen vorgeschrieben sein. Wenn für einen Auszubildenden ursprünglich beispielsweise 1.000 € BU Rente abgeschlossen werden, pro Erhöhung aber nur 500 € möglich sind, ist eine bedarfsgerechte BU-Rentenhöhe mit Berufseintritt nicht erreichbar.

Auch hier muss man genau anhand der indivdiuellen Ausgangssituation prüfen, ob die bedingungsgemäßen Spielregeln passen. Gute Versicherungsbedingungen kennen beispielsweise Sonderregeln für Schüler, Azubis und Studenten.

Die Höchstgrenzen werden meist in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Manchmal stehen diese aber berufsabhängig auch nur im Versicherungsschein (Beispiel LV1871). Für die meisten Anbieter sind 30.000 € p.a. (oder eben 2.500 € mtl. BU Rente) noch immer die absolute Obergrenze.

Es gibt einige wenige Anbieter, die etwas höhere Nachversicherungsobergrenzen bieten. Diese höheren Obergrenzen werden dann aber stets mit sehr strengen, teils unsinnigen Spielregeln eingeschränkt.

Ereignisunabhängige Nachversicherung birgt immer das zusätzliche Risiko einer negativen Risikoselektion für den Versicherer. Daher sind ereignisunabhängige Nachversicherungen meist auch deutlich stärker reglementiert, als die ereignisabhängigen Nachversicherungsoptionen.

In der Praxis ist das kein Problem, wenn die technische Ausgestaltung insgesamt passt, bspw. über eine Zweivertragslösung.

Unter den von mir in der Praxis vermittelten BU-Versicherer gibt es dieses Problemchen beispielsweise bei der LV1871 Golden BU (Stand bis 02.2019).

Erschwerend kommt bei der LV1871 hinzu, dass in den Bedingungen Stand 02.2019 die ereignisunabhängige Nachversicherung auf 250 € mtl. BU-Rente limitiert ist. Somit keine besonders attraktive Option. Bei insgesamt passender technischer Ausgestaltung aber kein echtes Problem.

Ein Nachversicherung, sprich eine Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, ist natürlich nur vorbehaltlich wirtschaftlicher Angemessenheit möglich. Im Marktschnitt wird die maximale wirtschaftliche Angemessenheit anhand von 60 % des letzten jährlichen Bruttoarbeitseinkommens bemessen.

Im Regelfall ist das auch völlig hinreichend und unproblematisch. Es gibt durchaus Verträge mit erheblich schlechteren Regelungen, bspw. lediglich 80-90 % vom letzten jährlichen Nettoeinkommen. Solche Verträge muss man aber natürlich nicht abschließen.

In individuellen Einzelfällen lohnt sich aber auch ein genauerer Blick in die Versicherungsbedingungen. Dazu zwei beispielhafte Konstellationen:

Höhere wirtschaftliche Angemessenheit in Nachversicherung als bei Annahme des Antrags

Auch bei der Vertragsannahme wird die wirtschaftliche Angemessenheit idR anhand von 60 % des letzten jährlichen Bruttoeinkommens (aber ohne variable Einkommensbestandteile) bemessen.

Das kann im Einzelfall zu kurz greifen. Beispielhaft bei besonders vorteilhaften, familienbedingten Steuerklasse und somit überdurchschnittlichem Nettoeinkommen. Oder eben auch bei hohen variablen Gehaltskomponenten …

Für solche Fälle kann es beispielsweise Sinn ergeben, einen Versicherer zu wählen, der in der Nachversicherung auf 70 % des Vorjahresbruttos abstellt. Somit sind insgesamt höhere BU-Renten möglich. Beispielhaft seien Nürnberger und Alte Leipziger genannt.

Die Story mit dem Vorjahresbrutto

Die übliche Formulierung in den Versicherungsbedingungen lautet “x Prozent des letzten jährlichen Bruttoarbeitseinkommens”. Das meint das Vorjahresbrutto.

Blöderweise ist das Vorjahresbrutto bspw. bei Berufseinsteigern regelmäßig 0 oder unerheblich wenig. Das kann theoretisch zu Problemen führen. Bis dato ist mir aus praktischer Erfahrung aber nur die Alte Leipziger bekannt, die auf diesem Detail nach Gutsherrenart herum reitet. Bei denen stand in früheren Versicherungsbedingungen aber auch explizit das Vorjahresbrutto.

Im Vergleich:

Lediglich die LV1871 stellt hier klar auf das aktuelle Bruttoeinkommen ab.

Nicht immer kann auch der Nachversicherungstrag später dynamisch erhöht werden. Eine fehlende Beitragsdynamik auf Nachversicherungen kann ein echtes Problem sein.

Vor allem dann, wenn bei bspw. Schülern, Azubis, Studenten zwangsläufig erhebliche Nachversicherungen erfolgen müssen, um die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente an den sich ändernden Absicherungsbedarf anzupassen.

Betrifft bis dato in Bezug auf die von mir in der Praxis vermittelten Berufsunfähigkeitsversicherer nur die Bayerische und soll auch da perspektivisch geändert werden.

Gleichwohl sollte hier bei besagten Schülern, Azubis und Studenten genau geprüft werden. Das Thema greife ich im Artikel zu Beitragsdynamiken in der Berufsunfähigkeitsversicherung auch noch einmal etwas genauer auf.

Insbesondere bei bereits eingetretener (oder unmittelbar bevorstehender) Berufsunfähigkeit sind Nachversicherungsmöglichkeiten marktbreit nicht mehr gegeben. Das ist unter anderem ein Grund, warum man die Wechselwirkungen zwischen Beitragsdynamik und Nachversicherung begreifen und Beitragsdynamiken nicht vernachlässigen sollte.

Übrigens ist die Nachversicherung regelmäßig auch dann ausgeschlossen, wenn bereits ein Leistungsantrag gestellt wurde, unabhängig vom Ergebnis dieses Leistungsantrags.

Einzelne Versicherer haben zusätzliche Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen. Beispielsweise darf im Jahr vor der Nachversicherung keine Krankschreibung für mehr als 14 Tage vorgelegen haben.

Insgesamt fällt das Thema eher in den Bereich “nice to know” und spielt bei verantwortungsvollem Umgang mit Beitragsdynamiken und Nachversicherung – salopp der eigenen Absicherung – in der Praxis keine große Rolle.

Dieser Punkt ist einer der chaotischsten Aspekte in den Bedingungen von Berufsunfähigkeitsversicherung. Beginnt damit, dass vor allem ältere Versicherer unzählige Tarifgenerationen mit unterschiedlichen Nachversicherungsregelungen und unterschiedlicher praktischer Umsetzung im Bestand haben.

Es gibt Versicherer, die mit ihren eigenen unterschiedlichen Regelungen selbst nicht klar kommen.

Die Gretchenfrage ist hier meist zunächst die praktische Umsetzung. Das meint, ob die Nachversicherung im bestehenden Vertrag erfolgt oder ob ein technisch eigenständiger (neuer) Nachversicherungsvertrag erstellt wird.

In letzterem Fall gelten in der Regel sowohl die Rechnungsgrundlagen als auch die Bedingungen zum Zeitpunkt der Nachversicherung für den neuen Nachversicherungsvertrag. Aktuell sind die praktischen Konsequenzen dieser Details eher überschaubar.

Zumal es sogar Versicherer gibt, die neue Rechnungsgrundlagen in die Bedingungen schreiben aber im ursprünglichen Vertrag nachversichern.

Im speziellen Einzelfall kann das Thema interessant sein. Beispielsweise wenn es um abweichendes Endalter eines Nachversicherungsvertrags geht. Ist aber die Ausnahme und nicht die Regel. Daher ist das auch kein regulärer Beratungsinhalt im üblichen Termin technische Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Konkrete Anwendungsbeispiele für Spielregeln zur Nachversicherung

Das Thema Nachversicherung lässt sich meist nur anhand der individuellen Begebenheiten im Beratungsgespräch klären. Herkömmliche Vergleichssoftware greift hier viel zu kurz, das tatsächliche Lesen (und verstehen) der Versicherungsbedingungen ist durch Nichts zu ersetzen.

Grundlegende Flexibilität baue ich insofern schon vorab ein, indem ich insbesondere auch die für eine Kombination zur Zweivertragslösung geeigneten Versicherer in der Vorauswahl berücksichtige. Konkrete Umsetzung und Entscheidung liegt am Ende natürlich beim Kunden, wenn auch selbstverständlich mit meiner Hilfe.

Um aber zu verstehen, warum es sich lohnt, in das Thema Nachversicherung richtig Hirnschmalz zu investieren, nachfolgend ein paar konkrete Beispiele.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Medizinstudent ist sinnvoll. Zum Einen ist die Gesundheit in jungen Jahren meist noch recht gut, zum Anderen kann es Assistenzarzt oder je nach gewählter Spezialisierung später deutlich teurer werden.

Medizinstudenten haben aber gleich mehrere zukünftige Probleme möglichst schon bei Abschluss zu lösen:

  1. die spätere Gehaltsentwicklung wird rasant sein und ist durch die Karrierestufen bis zum Oberarzt vorprogrammiert
  2. mit Ausnahme Alte Leipziger und Allianz sind meist nur 1.500 € Berufsunfähigkeitsrente als Student möglich
  3. der Absicherungsbedarf bei späterer Niederlassung lässt sich als Student nicht lösen, schon gar nicht bei extremen Einkommensszenarien wie bspw. eine radiologische Praxis

Leider sind Medizinstudenten sehr empfänglich für Vertriebe wie MLP oder die deutsche Ärztefinanz. Zack, steht man schnell mit 1.500 € Rürup-BU bei der Alte Leipziger mit 3 % Leistungsdynamik da. Sowas lohnt sich nur für den Vermittler, hat aber nichts mit einer bedarfsgerechten Berufsunfähigkeitsversicherung zu tun.

Beispielhaft sei angemerkt, dass die Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung bei der Alte Leipziger nur binnen der ersten 5 Jahre gilt. Wird man erst später Chirurg, hat man Pech gehabt. Dem Grundproblem, warum eine Rürup BUZ verlockend aber dämlich ist, widme ich mich in einem eigenen Artikel.

Schauen wir uns nun beispielhaft an, was man stattdessen tun könnte, wenn man die freie Auswahl hat.

Kombination HDI Ego Top und LV1871 Golden BU, bis zu 5.000 Euro via Nachversicherung

Ein möglicher Lösungsansatz ist beispielsweise die Kombination aus HDI Ego Top und LV1871 Golden BU als Zweivertragslösung. Da der Student bei diesen beiden Versicherern auf insgesamt 1.500 € BU-Rente limitiert ist, können auch nur diese auf die zwei Verträge aufgeteilgt werden. Hier machen grundsätzlich jeweils 750 € Sinn, also eine gleiche Aufteilung. In anderen Konstellationen bedarf es meist überlegterer Aufteilung.

Aber warum ist das so?

Die LV1871 hat für die ereignisabhängige Nachversicherung grundsätzlich die Obergrenze von 50 % der zuletzt geltenden BU-Rente (pro Ereignis).

Das wären so gesehen nur 750 € x 0,5 = 375 € Nachversicherung … also denkbar sinnfrei. Über die Zukunftsgarantie kann nach Abschluss des Medizinstudiums jedoch die ursprüngliche BU-Rente um 100 % aufgestockt werden, sprich von 750 € auf 1.5000 € BU-Rente:

Mit dem nächsten Ereignis (vorbehaltlich wirtschaftlicher Angemessenheit), bspw. Gehaltssteigerung von 10 %, könnten wieder 1500 * 0,5 = 750 € zusätzlich nachversichert werden, schon ist man bei 2.250 € Gesamtabsicherung.

Die HDI Ego Top geht einen ähnlichen Weg, ist aber sogar noch etwas flexibler. So können sowohl ereignisabhängig als auch ereignisunabhängig bis zu 100 % der Ursprungsrente nachversichert werden.

Diese 100 % Obergrenze besteht im Zuge eines abgeschlossenen Studiums (+ Berufseinstieg) jedoch nicht.

Wie puzzelt man die Story nun in der Praxis zusammen?

Der Assitenzarzt startet mit wenigstens 55.000 € Brutto. Dies entspricht der wirtschaftlichen Angemessenheit für 2.750 € BU-Rente. Also schon mit Berufseinstieg mehr, als die Nachversicherung bei üblichen Einvertragslösungen überhaupt hergibt.

Berufseinstieg als Assistenzart mit mind. 55.000 € Brutto p.a.

  1. Zukunftsgarantie LV1871 von 750 auf 1.500 €
  2. HDI von 750 auf 1.250 €
  3. problemlos 2.750 € BU-Rente

Beispiel für den zweiten Schritt …

Facharzt mit mind. 74.000 € Brutto p.a.

Ausgangs-BU-Rente ohne Beitragsdynamiken 2.750 €

Nachversicherung ereignisabhängig um 1.000 € frei aufteilbar

oder schon früher via HDI um bis zu 750 € nachversichern

Man erhöht nun zunächst die LV1871 via Zukunftsgarantie auf 1.500 € und HDI via beschriebener Sonderregelung auf 1.250 €. Die 2.750 Euro sind wie gewünscht abgesichert.

Spätestens mit dem Facharzt stehen wenigstens 74.000 € Jahresbrutto (ohne Zuschläge) auf der Uhr. Spätestens dann kann im zweiten Schritt die Zielgröße von 3.700 € BU-Rente per Nachversicherung umgesetzt werden. Dafür brauche ich 1.000 € zusätzlich, die kann ich frei nach Wunsch im Rahmen der Spielregeln durch die zwei Versicherer darstellen.

Zusätzlich hätte ich beim HDI aber ereignisunabhängig in den ersten 5 Jahren 100 % auf die ursprüngliche BU Rente als Nachversicherungspotential, also 750 €. Eine Art Backup, wenn die Facharztausbildung mal länger dauert oder ich schon früher über die Beitragsdynamiken hinaus anpassen möchte. Sprich volle Flexibilität, unabhängig von der Erhöhung via Beitragsdynamiken.

Natürlich sind die angenommenen Voraussetzungen nur vereinfachte Beispiele. Je nach individuellem Verlauf kann ich durch die gewählte Flexibilität auf individuelle Gegebenheiten reagieren.

MINT-Absolventen können sich in der heutigen Marktlage über attraktive Einstiegsgehälter und leicht erzielbare Gehaltssteigerungen freuen. Gleichwohl, basierend auf meinen Erfahrungen, endet die Gehaltsentwicklung bei MINT regelmäßig so schnell, wie sie begonnen hat.

Die Gründe hierfür sind einfach. Die Vergütung ist im Regelfall so gut, dass es nicht nötig ist, sich zusätzlich mit Personal-, Budget-, oder Projektverantwortung zu belasten. Aber nur diese sind es, die eine Gehaltsentwicklung deutlich über die Beitragsbemessungsgrenze (82.800 € in 2020) der Rentenversicherung hinaus ermöglichen.

Ein BWLer muss regelmäßig Personal-, Budget-, oder Projektverantwortung auf sich nehmen, um überhaupt auf die Einkommenskonstellation eines Ingenieurs zu kommen. Hat dafür dann nach hinten raus mehr Einkommensphantasie.

MINT sollte schon bei Abschluss die Rahmenbedingungen schaffen, um BBG RV per Nachversicherung erreichen zu können. Das entspricht bis zu 4.100 € BU-Rente.

Diese Grundprämissen wirken direkt auf die technische Ausgestaltung. So kann ich hingehen und als Basisvertrag die Bayerische in Betracht ziehen. Ein preislich attraktiver Anbieter mit einigen punktuellen Schwächen. So ist es beispielsweise  nicht möglich, den Nachversicherungsvertrag mit Beitragsdynamiken weiter zu erhöhen (SBU Komfort 09.2019).

Das ist aber insofern nicht dramatisch, als das von eher stagnierenden (nur Kaufkraftsausgleich und kleine Schritt) Einkommen nach Erreichen der BBG RV auszugehen ist. Zudem bietet die Bayerische dafür bis zu 3.000 Euro mtl. BU Rente als Nachversicherungsobergrenze gesamt.

Allerdings sind pro Erhöhungsschritt nur 500 € BU Rente möglich (gelber Marker).

Eine ideale Kombinationsmöglichkeit wäre nun beispielsweise wieder der Tarif HDI Ego Top. Das liegt an den relativ hohen prozentualen Erhöhungen bei HDI, nämlich 100 % der Ursprungsrente ereignisabhängig und ereignisunabhängig.

Zusammen ergibt das nominal bis zu 5.500 € Nachversicherungspotential. Unsere Zielsetzung wäre aber eher die – ausgehend vom Einstiegsgehalt – recht zügig auf eine Maximalabsicherung im Sinne der Beitragsbemessungsgrenze RV (bis zu 4.100 € BU Rente) erhöhen zu können.

Hintergrundannahmen:

  1. Schneller Gehaltsanstieg in jungen Jahren Richtung BBG RV
  2. aber nicht zwangsläufig gleich auch dieser persönliche Bedarf (mangels bspw. Kinder, Baufinanzierung etc.)
  3. trotzdem die Möglichkeit adäquater Anpassungen über Beitragsdynamiken hinaus

In einem konkreten Beispielverlauf könnte das so aussehen:

Berufseinstieg mit 55.000 € Brutto = bis 2.750 € BU Rente

Erhöhungsmöglichkeit binnen 5 Jahren via HDI und Bayerische auch ereignisabhängig

BU Rente wird nun beispielhaft für ein paar Jahre (>5) eher vernachlässigt, weil keine nennenswerten Verpflichtungen bestanden (bspw. Kinder oder Baufinanzierung), das ändert sich nun schlagartig durch Geburt eines Kinder und ein großer Sprung muss dargestellt werden.

BU-Rente immernoch 2.750 € Euro, Einkommen bereits 75.000 € Fixum nach 6 Jahren

  1. Ursprungsrente aufgeteilt 2.000 € Bayerische, 750 € HDI (Gesamt 2.750 €)
  2. Anpassung potentiell – ereignisabhängig Bayerische um 500 €, Anpassung HDI ereignisabhängig um 750 € (100%)
  3. neue BU-Rente 2.750 € + 1.250 € = 4.000 € Potential, 3.750 € Bedarf und Angemessenheit
  4. Schlussfolgerung: Kein Problem das Ziel auch an einem Stück zu erreichen, wenn die Anpassung in jungen Jahren vernachlässigt wurde

Natürlich geht es hier ausschließlich um beispielhafte Flexibilität und Optionen. Alles kann, nichts muss. Im Termin technische Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung sprechen wir ausführlich über verschiedene Szenarien und setzen am Ende so um, wie der Kunde es haben möchte.

Immer bedenken: Eine mögliche Handlungsoption tut nur dann weh, wenn man sie nicht hat. Flexibilität ist Trumpf.

Hat man in der Unternehmensberatung die ersten kritischen Jahre überstanden, winken attraktive Einkommen. Ein Fixum von 100.000 € p.a. ist dann keine Seltenheit. Leider schaffen es nur wenige über die ersten 3 Jahre dabei zu bleiben.

Unterstellen wir nun beispielhaft einen 36jährigen Unternehmensberater mit 2 Kindern. Der Absicherungsbedarf dürfte somit höher sein, als das bei einem Berufseinsteiger Anfang 20 ohne Verpflichtungen gegeben wäre.

In dieser Konstellation ergeben sich Problemstellungen:

  1. Wie kriege ich eine angemessene BU-Rente vernünftig versichert
  2. Wie behalte ich mir Anpassungspotentiale trotz Alter

Die Risikoprüfung im Sinne Antragsfragen gilt marktbreit nur bis zu einer BU-Rente von 2.500 €. Will man darüber hinaus versichern, beginnt ein erweitertes Prüfschema. Hierzu gehören zum Beispiel Kontrolle der Blutwerte, Belastungs-EKGs, erweiterte Antragsfragen und weitere “Specials”. Nicht empfehlenswert, wenn man nicht mehr Anfang 20 ist.

Teilt man die Absicherungssumme aber auf mehrere Anbieter auf, bleibt es bei den Antragsfragen, die idealerweise schon vorab über eine Risikovoranfrage sauber geklärt wurden.

Man hat also über eine Zweivertragskonstellation eine einfachere Annahme und zusätzlich noch die Möglichkeit Nachversicherungspotential einzuarbeiten. Mit Nachversicherungspotential sehe es bei angestrebten BU-Renten über 3.000 Euro schlichtweg düster aus.

Siehe Artikel Zweivertragslösung in der Berufsunfähigkeitsversicherung und höhere BU-Renten effizient absichern

Allerdings erschwert sich das Thema Nachversicherung durch das Alter. So enden ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantien bspw. regelmäßig bereits mit 35 Jahren.

Unterstellen wir nun, dass wir eine BU-Rente von anfänglich 3.700 € absichern möchten. Zudem soll ein einfaches Potential bestehen, mindestens 800 € binnen einen Jahres drauf zu packen, falls doch noch das zweite Kind nachkommt. Weiterhin soll ein Gesamtpotential der Nachversicherung auf 5.000 € BU-Rente gegeben sein.

Schauen wir uns einmal eine beispielhafte Umsetzung dieser Zielsetzung an:

Ursprüngliche Aufteilung: 2.500 € Bayerische, 1.200 € HDI

  1. binnen einen Jahres bis zu 1.200 € ereignisunabhängige Nachversicherung via HDI (Höchstalter 37 jahre)
  2. bis 50 Jahre weitere bis zu 1.200 € ereignisabhängige Nachversicherung (insgesamt max. 2.500 €) bei HDI
  3. ereignisunabhängig bis 45 Jahre Nachversicherung um 500 € bei die Bayerische
  4. ereignisabhängig weitere 500 € Nachversicherung bis 50 Jahre bei die Bayerische (nur entweder … oder, da 3.000 Euro BU-Rente die Obergrenze)

Sowohl die kurzfristige Zielsetzung als auch das Gesamtpotential können durch diese beispielhafte Umsetzung erreicht werden. Abweichende Zielsetzung erfordert natürlich abweichende Umsetzung.

Daher schauen wir uns im Termin technische Ausgestaltung mögliche Szenarien an und entscheiden dann gemeinsam, wie wir diese Zielsetzung erreichen.

Fazit und Bewertung Nachversicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Thema Nachversicherung steht vor einem großen “alles kann, nichts muss”. Es geht um Flexibilitätsoptionen, um anfänglich vereinbarten Absicherungshöhen auch über Jahrzehnte bedarfsgerecht halten zu können.

Die Annahme, Beitragsdynamiken würden das Problem automatisch lösen, schlägt fehl. Die Aufgabe von Beitragsdynamiken ist primär der Kaufkraftausgleich (sprich Inflation), sprunghafte Gehaltsentwicklungen kann man mit Beitragsdynamiken nicht adäquat absichern.

Daher sollte bei der technischen Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung stets ein großes Augenmerk auf das Thema Nachversicherung gelegt werden. Und genau das tun wir auch im entsprechenden Beratungstermin.

So können wir gemeinsam individuell auf Sie zugeschnittene Lösungen finden, mit denen bereits bei Abschluss viele mögliche zukünftige Eventualitäten berücksichtigt werden können.