Beitragsdynamiken in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind Ihr schleichendes Nachversicherungsrecht, um Ihre BU-Absicherung an die laufende Kaufkraftentwicklung anpassen zu können. Im Unterschied zur Nachversicherung sind Beitragsdynamiken nicht dafür geeignet, höhere Sprünge in der Gehaltsentwicklung abzubilden.
Unterschied Nachversicherung und Beitragsdynamik in Berufsunfähigkeitsversicherung
Beitragsdynamiken sind eine jährlich wiederkehrende Option, die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente in kleinen Schritten zu erhöhen und somit an die Kaufkraftentwicklung anzupassen.
In der SBU (für selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung) können in der Regel bis 5 % Beitragsdynamik vereinbart werden, in der BUZ (für Berufsunfähigkeitsversicherung) regelmäßig bis zu 10 %.
Über die Jahre kann so durchaus auch eine beträchtliche BU-Rentensteigerung erzielt werden, so man das will und die Versicherungsbedingungen dies hergeben. Beitragsdynamiken sind aber völlig ungeeignet, um bei erheblichen Gehaltssprüngen oder deutlich angestiegenem Versicherungsbedarf zeitnah die BU-Rentenhöhe erhöhen zu können.
Gehaltssprünge und erheblich steigenden Absicherungsbedarf (bspw. durch Baufinanzierung oder Geburt von Kindern) – muss die Nachversicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung lösen.
Beitragsdynamiken und Nachversicherungsoptionen stellen gemeinsam und in Wechselwirkung sicher, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung hinsichtlich der Absicherungshöhe auch über Jahrzehnte bedarfsgerecht bleiben kann.
Beitragsdynamik sinnvoll nutzen und rechnerische Aspekte
Beitragsdynamiken sind ein mächtiges und steuerbares Instrument, um die Absicherungshöhe einer Berufsunfähigkeitsversicherung dauerhaft bedarfsgerecht zu erhalten.
Rechnerisch sind Beitragsdynamiken nichts anderes als versicherungsmathematische Mikroverträge, die mit dem jeweiligen Eintrittsalter berechnet werden. Je älter ich bin, desto weniger BU Rente bekomme ich im Vergleich pro ausgegebenem Euro. Salopp, es wird mit den Jahren absolut gesehen teurer.
Beitragsdynamiken erfolgen daher als prozentuale Erhöhungen im Regelfall auf Basis des Vorjahresbeitrags. Dies ist auch nötig, da sinngemäß die Kaufkraft (wv BU Rente pro Euro) durch reines “Älterwerden” jedes Jahr sinkt.
Eine regelmäßige dynamische Erhöhung sollte grundsätzlich völlig unabhängig von Einkommensentwicklung und gefühltem Absicherungsbedarf angestrebt werden. Zumal die Beitragsdynamik eine reine Option ist.
Heißt, durch Widerspruchsrechte kann ich selbst aktiv steuern, wann und wie oft ich eine Beitragsdynamik mitnehmen möchte. Optionen schaden grundsätzlich immer nur dem, der keine Optionen hat. Mehr Details und Informationen dazu im Artikel: Beitragsdynamiken sinnvoll nutzen
Beitragsdynamik in den Versicherungsbedingungen
Auch in Bezug auf die Spielregeln für Beitragsdynamiken unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen zum Teil ganz erheblich. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte daher auch diesen Aspekt grundsätzlich ganz genau unter die Lupe nehmen.
Einen kurzen Überblick über die zu prüfenden Kriterien in Bezug auf dynamische Erhöhung kann man der nachfolgenden Grafik entnehmen:
Erläuterungen zu den einzelnen Aspekten finden sich in den nachfolgenden Tabs:
Fazit und Bewertung Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Beitragsdynamiken sind MEIN Anrecht einer schleichenden Nachversicherung, um insbesondere den Kaufkrafterhalt meiner vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente darzustellen.
Ich sollte also darauf achten, dass …
- die Dynamikbedingungen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung passen
- und ich regelmäßig Beitragsdynamiken mitnehme
Leider gibt es selbst in meinem Bestand Sparfüchse, die grundsätzlich seit Jahren jeder dynamischen Erhöhung widersprechen. Das ist aus drei Gründen keine sonderlich sinnvolle Vorgehensweise:
- Die Absicherungshöhe sinkt durch Inflation
- Nachversicherung wird mit laufender Vertragsdauer und steigendem Alter nicht leichter
- Wenn das Haus erstmal brennt (BU bevorsteht oder schon eingetreten ist), sind weder Dynamiken noch Nachversicherung möglich
Es ist klar anzuraten, dynamische Erhöhungen regelmäßig vorzunehmen. Selbstverständlich lassen sich größere Sprünge bei sinnvoller Umsetzung auch durch Nachversicherung abdecken. Nachversicherung ersetzt aber eben keine Beitragsdynamiken und Beitragsdynamiken in der Regel nicht die Nachversicherung.
Hallo Herr Breitag,
bei “wirtschaftliche Angemessenheit” kann man es so interpretieren, dass das Gehalt langsamer als die Beitragsdynamik steigt -> die wirtschaftliche Angemessenheit ist verletzt -> der Versicherungsnehmer zahlt zwar für z.B. 5% Beitragsdynamik aber bekommt im Leistungsfall nur “effektive” 2% -> Aus Sicherheit sollte man vllt eher niedrigere Dynamik z.B. 3% als eine 5% nehmen, um die Verletzung der Angemessenheit zu vermeiden?
Vielen Dank im Voraus
Beste Grüße