Ausfüllhilfe Fragebogen BU-Vermittlung
Im Ersttermin der Onlineberatung zur Berufsunfähigkeitsversicherung besprechen wir Ihre Vorstellungen, meine Arbeitsweise und widmen uns der Thematik Versicherbarkeit und Aufbereitung der Gesundheitshistorie.
Inhaltverzeichnis Ausfüllhilfe Fragebogen BU-Vermittlung
- Warum ist dieser ausführliche Fragebogen nötig?
- Kann ich nicht erst einmal mit Ihnen reden?
- Welche Vorbereitungen sind zum Ausfüllen erforderlich?
- Was ist angabepflichtig und wie sieht es mit Bagatellerkrankungen aus?
- Wie ist das mit den Abfragezeiträumen?
- Was bedeutet die Datenschutzklausel?
- Warum mir der Fragebogen auch als Auswahlmechanismus dient
Warum ist dieser ausführliche Fragebogen nötig?
Der Fragebogen zum Gesundheitszustand ist die Gesprächsbasis für den Ersttermin und wird daher stets ausgefüllt und unterschrieben vor dem eigentlichen Termin benötigt.
Schaut man sich die üblichen Abschlussstrecken für eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Direktversicherern oder Vergleichsportalen an, kommen irgendwo ganz hinten einfache Fragedialoge zum Gesundheitszustand.
Entscheiden Sie bitte selbst, ob diese vermeintlich einfachere Variante für Sie persönlich Sinn ergibt. Denn die Leistungswahrscheinlichkeit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung hängt in den ersten 10 Jahren maßgeblich von der Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflichten ab.
Mein Ziel ist eine medizinisch vorteilhafte und zugleich rechtssichere Annahme für meine Interessenten. Daher nehme ich das Thema Aufbereitung der Gesundheitshistorie sehr genau. Wir beginnen damit im Ersttermin.
Gemeinsam werden wir besprechen, welche weiteren Arbeitsschritte nötig sind. Ob beispielsweise Akten von der Krankenkasse angefordert oder Arztberichte beschafft werden müssen. Beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens gilt daher das einfache Prinzip “garbage in, garbage out”.
Meint: Je genauer Sie mich informieren, um so bessere Arbeit kann ich für Sie leisten.
WICHTIG: Als Versicherungsmakler bin ich allein Ihnen als Kunden verpflichtet. Dieser Fragebogen geht niemals an Versicherungsgesellschaften.
Kann ich nicht erst einmal mit Ihnen reden?
Klar, können Sie. Bringt aber in der Regel nicht viel.
Ohne einigermaßen belastbare Angaben – und genau die liefert mein Fragebogen – sind lediglich ein Blick in die Glaskugel, respektive stark tendenziöse Aussagen möglich. Kein einziges Detail im Fragebogen ist überflüssig.
Gleichwohl verstehe ich, dass die Zusendung einer solchen Fülle hoch sensibler Informationen Einiges an Vertrauensvorschuss erfordert.
Bei wirklich wichtigen Fragen zum Ausfüllen erreichen Sie mich natürlich telefonisch. In allen anderen Fällen bitte ich zu berücksichtigen, dass ohne meinen Fragebogen weder sinnvolle Beratungen, noch brauchbare Einschätzungen möglich sind.
Welche Vorbereitungen sind zum Ausfüllen erforderlich?
Ich werde häufig gefragt, wie tiefgehend die Vorbereitungen für den Fragebogen sein müssen. Grundsätzlich spricht nichts gegen eine eingehende Vorbereitung.
Basis für den Fragebogen sollte mindestens gründliches Nachdenken sein. Sind die Erinnerungen sehr lückenhaft, ist beispielsweise der Besuch beim Hausarzt zu empfehlen. Sinngemäß, “Was hast du die letzten 5/10 Jahre über mich in der Akte?”.
Die Anforderung von GKV Akten / Akten der kassenärztlichen Vereinigung vorab ist natürlich möglich, aber keinesfalls immer erforderlich.
Sollten darüber hinaus Fragen offen sein, können diese meist per Mail beantwortet oder im Ersttermin geklärt werden. Der Fragebogen ist nur eine Gesprächsbasis.
Was ist angabepflichtig und wie sieht es mit Bagatellerkrankungen aus?
Generell dürfte folgendes Schema hilfreich sein.
Von Relevanz ist auszugehen wenn …
- Erkrankungen wiederkehrend ähnlich aufgetreten sind
- oder eine Krankschreibung erfolgt ist
- oder von einer Einschränkung im Alltag auszugehen ist (bspw. Magen-Darm-Infekt mit weiterer medizinischer Abklärung, siehe OLG Zweibrücken 1 U 103/07 21.09.2007)
- oder ein Arztbesuch erforderlich war
Die Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung lässt nur einen sehr engen Rahmen für Bagatellerkrankungen zu. Grundsätzlich steht dem Versicherungsnehmer gem. Wortlaut des §19 Versicherungsvertragsgesetz eine Eigeninterpretation (was gefahrerheblich ist und was nicht) nicht zu.
Die üblichen Fragen von Interessenten lauten trotzdem meist ungefähr so: “Muss ich etwa jeden Schnupfen angeben?”
Grundsätzlich lautet die Antwort hier nein. Ein Schnupfen oder eine Magen-Darm-Grippe (usw. usf.) sind bei üblichem, kurzen Verlauf isoliert betrachtet nicht angabepflichtig.
Eine solche pauschale Aussage ist aber gefährlich. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind immer die großen Zusammenhänge zu bedenken. Habe ich bspw. regelmäßig Atemwegserkrankungen im Zuge einer bestehenden Allergie, gehört das in den Kontext der Allergie und kann sehr wohl relevant werden.
Chronische, bzw. wiederkehrende Erkrankungen sind in der Regel keine Bagatellerkrankungen mehr. Das OLG Köln stufte mit Urteil 20 U 43 /1 aus 2011 beispielsweise chronische oder anlagebedingte grippale Infekte im Gegensatz zum landläufigen “Schnupfen” nicht mehr als Bagatellerkrankung ein.
Die Motivation einen Arzt aufzusuchen, spricht generell gegen eine Bagatelle. Da der Versicherungsnehmer sein Leiden in der Regel nicht mehr als so belanglos bewertet, dass er alleine damit zurechtkäme.
Letzten Endes gilt: Langweilen Sie mich mit Details, für unerheblich können wir es immer noch befinden.
Wie ist das mit den Abfragezeiträumen?
Häufig stellen Interessenten mir auch Fragen, wie genau sich das mit den Abfragezeiträumen verhält. Auch hier gibt es eine einfache Antwort.
Bei chronischen oder degenerativen Erkrankungen (also fortbestehenden Storys, losgelöst vom Arztbesuch) ist zunächst schlicht davon auszugehen, dass diese in den Fragebogen gehören. Auch wenn diese ggf. knapp außerhalb der abgefragten Zeiträume begannen.
Ich habe immer mal wieder einen Schlaubischlumpfinteressenten, der / die irgendwo gelesen hat, dass die Pfefferminzia ja nur “xyz Jahre” zurück fragt.
Im Gegensatz zu irgendwelchen Schreiberlingen / Stiftung Warentest / vergleichbarem Gefasel hafte ich persönlich für meine Arbeit und nehme sie ernst. Schon in Ihrem eigenen Interesse sollten Sie dafür sorgen, dass ich meine Arbeitsleistung bestmöglich zu Ihren Gunsten erbringen kann.
Ob der Umstand dann jemals in einem Antrag steht (weil eben bspw. die Pfefferminzia das tatsächlich nicht fragt) ist eine völlig andere Story. Entscheidend ist aber nicht der Zeitraum, sondern der tatsächliche Wortlaut der Antragsfrage. Erläutert im Artikel Gesundheitsfragen lesen und verstehen.
Ein einfaches Beispiel zum Verständnis: Der Interessent hat nur einen Arm. Wird in irgendeiner Art und Weise nach “bestehen oder bestanden” Beeinträchtigungen / Krankheiten / Beschwerden etc. gefragt, ist dies auch dann angabepflichtig, wenn ich bspw. 5 Jahre nicht deswegen beim Arzt war.
Wir sind schlichtweg keine Eidechsen, der Arm wächst nicht nach. Die Beeinträchtigung ist degenerativ, sprich dauerhaft.
Was bedeutet die Datenschutzklausel?
Statt einer mehrseitigen, eigenständigen Datenschutzerklärung setze ich im Gesundheitsfragebogen auf eine einfache Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der gemachten Angaben.
Diese kurze Einwilligungserklärung findet sich unten auf der ersten Seite. Sie ist der Hauptgrund, warum ich den Fragebogen tatsächlich unterschrieben benötige.
Die Einwilligungserklärung schließt eine Weitergabe an Versicherungsgesellschaften explizit aus und kann jederzeit (fristlos) in Textform (zum Beispiel per Mail) widerrufen werden.
Fragebogen BU-Vermittlung dient auch als Auswahlmechanismus
Mein Fragebogen zur BU-Vermittlung dient auch der Auswahl geeigneter Interessenten, ein aus meiner Sicht begrüßenswerter Nebeneffekt
Mein Beratungsprozess zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist zweifelsfrei der zeitlich Umfangreichste am Markt. Ich hoffe, zugleich auch qualitativ der Beste, aber das ist ja eher subjektiv zu bewerten.
Da unser aller Lebens- und Arbeitszeit begrenzt ist, muss ich bei einem derart zeitlich komplexen Beratungsumfang auch entsprechende betriebswirtschaftliche Maßstäbe anlegen. Anders formuliert, ich kann nicht jedes Mandat annehmen. Meine Zielgruppe verfügt über ein Bruttojahreseinkommen von über 60.000 Euro oder wird dieses perspektivisch erreichen und kann von überdurchschnittlicher Einkommensentwicklung in den nächsten Jahren ausgehen.
In der Praxis habe ich überwiegend MINT-Absolventen, Mediziner und vergleichbare Berufe im Bestand. In der Schüler BU nehme ich derzeit nur Anfragen für Gymnasiasten oder jüngere Schüler mit entsprechender Perspektive oder mehrere Kinder gleichzeitig an.
Natürlich nehme ich hin und wieder auch “Exoten” (im Sinne vorhergehender Erläuterungen) an, vor allem wenn die Storys abwechslungsreich und interessant erscheinen. Aber es ist die klare Ausnahme und insbesondere abhängig von der jeweiligen zeitlichen Auslastung.
Der Gesundheitsfragebogen liefert mir hier natürlich schon direkte Informationen zur Interessentenauswahl, leider erfahrungsbedingt auch fast immer indirekte Informationen. Fast immer, wenn der für den Ersttermin erforderliche Gesundheitsfragebogen zum Termin nicht vorlag oder von denkbar schlechter Qualität war, handelte es sich um Interessenten, die nicht meiner Zielgruppe entsprachen.
Folgende Mandate nehmen ich generell nie an:
praktizierende Rechtsanwälte – erfahrungsbedingt ob Entscheidungsunwilligkeit, Zögerlichkeit und Unzuverlässigkeit pauschale Ablehnung
Beamte (exkl. höherer Dienst) – erfahrungsbedingt Mentalitätsprobleme und für “BU only”-Beratung absolut unwirtschaftlich
Soldaten – ob Thematik “eigene Dienstunfähigkeit” und entsprechender Erinnerungen