Die Risikovoranfrage ist eine unverbindliche und in der Regel pseudonymisierte Abfrage der Versicherbarkeit. Der oder die Versicherer erhalten auf diesem Wege die aufbereitete Gesundheitshistorie eines Interessenten zur Beurteilung vorgelegt.
Reichen die zur Verfügung gestellten Informationen für eine abschließende Einschätzung aus, folgt vom Versicherer ein sogenanntes Votum (die Entscheidung des Versicherers).
Eine Risikovoranfrage ermöglicht vor Antragsstellung zu klären, ob und zu welchen Konditionen eine Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist. Im Gegensatz zu einem scharfen Antrag werden Risikovoranfragen generell nicht dauerhaft gespeichert. Auf diese Weise lässt sich vorab das beste Angebot auch für komplexere Fälle identifizieren. Ganz ohne Risiko, beispielsweise negative Einträge in der Risikowagnisdatei (HIS) zu erhalten.
Vorbereitungen auf dem Weg zur Risikovoranfrage
Bevor wir eine Risikovoranfrage stellen können, muss zunächst die Gesundheitshistorie des Interessenten sorgfältig aufbereitet werden. Wir beginnen damit im Ersttermin, wenn mein Fragebogen zum Gesundheitszustand vorliegt.
Mein Fragebogen dient zunächst als Gesprächsbasis für den anschließenden Beratungsprozess und vor allem als Ausgangspunkt für die Aufbereitung der Gesundheitshistorie. Versicherer bekommen diesen Fragebogen nicht zu sehen.
Den Fragebogen finden Sie hier:
Gesundheitsfragen.pdf – wird immer benötigt, Unterschrift erforderlich
Je genauer die Angaben im Gesundheitsfragebogen sind, um so einfacher wird es, ein vernünftiges Ergebnis zu erzielen. Für den Fragebogen gilt jedoch: Lieber zu viel angeben, als zu wenig. Nicht relevante Umstände kann man problemlos aussortieren. Es ist problematischer eventuell doch relevante Umstände zu vergessen.
Wer Schwierigkeiten beim Ausfüllen meines Gesundheitsfragebogens hat, kann auf die auch im Fragebogen verlinkte Ausfüllhilfe zum Gesundheitsfragebogen zurückgreifen.
Im Einzelfall (!) kann es erforderlich sein, weitere Auskünfte von Krankenkasse, kassenärztlicher Vereinigung oder Ärzten einzuholen. Insbesondere in Hinsicht auf Gespräche mit den Ärzten ist es mir lieber, wenn das erst gezielt nach dem Ersttermin erfolgt.
Auskunft gesetzliche Krankenkasse und kassenärztliche Vereinigung
Lediglich der Fragebogen zum Gesundheitszustand wird immer benötigt, wenn Sie sich für eine Beratung durch mich entscheiden. Auskünfte von Krankenkasse und kassenärztlicher Vereinigung können eingeholt werden, sind aber nicht zwangsläufig immer erforderlich.
Die Details besprechen wir dann lieber im Ersttermin.
Liegen alle benötigten Informationen vor, kann im Anschluss mit dem Termin “Risikovoranfrage erstellen” fortgesetzt werden.
Zu den benötigten Informationen können unter anderem auch Arztbericht, ärztliche Befunde und Krankenhausentlassungsberichte gehören. Sofern erforderlich, erhält der Interessent in der Regel im Ersttermin bereits die “Hausaufgaben”, diese Unterlagen zu beschaffen.
Dem Arztbericht kommt in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine besondere Rolle zu, mehr dazu im entsprechenden Artikel.
Aufbau und Funktionsweise einer Risikovoranfrage
Eine gute Risikovoranfrage ist zweiteilig aufgebaut. Sie besteht dann aus einer belastbaren Eigenschilderung in “ich”-Perspektive – und sofern erforderlich – aus den belastbaren Belegen in Form von Arztbericht und ärztlichen Befunden.
Relevante Umstände sind dabei grundsätzlich im “W”-Schema aufzubereiten:
WAS war WANN, WARUM, WIE wurde BEHANDELT, WANN war WIEDER GUT.
Ob die Risikovoranfrage tabellarisch oder einfach in Blocktext erfolgt, ist dabei im Grunde völlig egal. Ich persönlich bevorzuge einfachen Blocktext, da dieser mehr Möglichkeiten hergibt, als eine starre Tabellenform. Die Risikovoranfrage erstelle ich grundsätzlich gemeinsam mit dem Interessenten via Bildschirmpräsentation im Termin “Risikovoranfrage erstellen”.
Risikovoranfrage erstelle ich im entsprechenden Termin grundsätzlich gemeinsam mit dem Kunden per Bildschirmpräsentation. Salopp meint das, Sie sehen meinen Monitor, wir sprechen miteinander, ich tippe und am Ende haben wir eine Risikovoranfrage.
Diese Risikovoranfrage erhalten Sie anschließend als fertiges PDF inklusive der beschafften Belege (Arztberichte, Befunde, etc.) per Mail zur Freigabe. Erst nach Freigabe wird die Risikovoranfrage an eine zuvor besprochene Auswahl von 3-4 Versicherern versendet.
Nach einer Bearbeitungszeit zwischen 2-7 Werktagen sollten (abhängig von der Auswahl) alle Ergebnisse in Form eines jeweiligen Votums vorliegen. Diese Voten erhalten meine Interessenten dann zusammen mit einer kleinen Übersicht in einer Exceldatei per Mail.
Vorbehaltlich erreichter Versicherbarkeit kann der Beratungsprozess dann mit dem Termintyp II – AVB Termin fortgesetzt werden.
Beispielhafter Aufbau einer Risikovoranfrage
Eine Risikovoranfrage beginnt bei mir grundsätzlich mit den grundlegenden biometrischen Daten:

Es folgt die Angabe der jeweiligen Umstände, grundsätzlich im “W-Schema”.
WAS war WANN, WARUM, WIE wurde BEHANDELT, WANN war WIEDER GUT.

Auch gefährliche Hobbys werden grundsätzlich bereits in der Risikovoranfrage geklärt. Aber statt Fragebögen auszufüllen, bevorzuge ich Blocktext. Fragebögen dehnen die Anzeigepflicht gegenüber einer Risikovoranfrage nur völlig unverhältnismäßig aus, sind für Hobbys daher regelmäßig völlig sinnfrei.

Nach Freigabe der Risikovoranfrage durch den Interessenten wird diese an eine zuvor besprochene Auswahl von 3-4 Versicherern versendet. Etwa eine Woche später sind in der Regel die Ergebnisse da. Das jeweilige Votum erhält der Interessent zusammen mit einer kleiner Excelübersicht zurück.
Im der obigen, beispielhaften Risikovoranfrage (da war noch ein wenig mehr anzugeben) sah das so aus:

Durch die professionelle Aufbereitung der Gesundheitshistorie mit einer Risikovoranfrage konnten wir eine medizinisch glatt Annahme bei HDI und LV1871 erreichen. Die Alte Leipziger bombardierte uns (wie üblich) mit Fragebögen und die Nürnberger bot gleich 3 Leistungsausschlüsse an.
Selbstverständlich haben wir den Beratungsprozess mit HDI und LV1871 als Grundlage fortgesetzt und natürlich am Ende zur Zufriedenheit der Kundin mit einem erfolgreichen Abschluss beendet.
Die ursprünglichen Risikovoranfragen setze ich grundsätzlich auch als späteres Beiblatt zum Antrag ein. Heißt: Die Eigenschilderung wird unterschrieben und zusammen mit den Belegen Bestandteil eines späteren Antrags auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Im Antrag selbst sind dann im Regelfall nur noch die Kreuzchen bei den Gesundheits- und Risikofragen zu setzen.
Um den Risikoprüfer in die Lage zu versetzen, ein Votum im Interesse des Interessenten abzugeben, sollte man natürlich wissen, was genau den Risikoprüfer interessiert.
Hier profitieren meine Kunden von meinem reichhaltigen Erfahrungsschatz. Zwischen 2015 und 2020 habe ich Risikovoranfragen für knapp 600 Interessenten gestellt. Dieser Umfang dürfte ziemlich einmalig in der Branche sein.
Selbstverständlich besteht – unabhängig davon – für Interessierte die Möglichkeit, sich einmal selbst einen kurzen Einblick in die Risikoprüfung einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verschaffen. Dafür bieten sich Onlinetools zur Risikoprüfung als erste Orientierung an.
Tools zur Onlinerisikoprüfung anhand von Quickrisk mit Beispielen erklärt
Inzwischen gibt es diverse von BU-Versicherern betriebene Tools, die eine vermeintlich schnelle Onlinerisikoprüfung ermöglichen sollen. Dazu zählen bspw. Quickrisk (LV1871), eVotum (Alte Leipziger) oder VersDiagnose als Versicherer übergreifendes Tool.
Ich persönlich nutze diese Tools im Arbeitsalltag nur sehr selten. Liegt schlicht daran, dass die Annahmerichtlinien bei Onlinerisikoprüfung zwangsläufig häufig schärfer geschaltet sind, als eine tatsächliche saubere manuelle Risikoprüfung in der Praxis abläuft.
Mit manueller Risikoprüfung lassen sich meist bessere Ergebnisse erzielen. Zumindest, wenn man weiß wie und über die richtigen Zugangswege, die ich mir über Jahre aufgebaut habe, verfügt.
Für den Interessenten können solche Tools als erste Orientierung aber durchaus interessant sein. Ich empfehle dafür das öffentlich zugängliche Quickrisk der LV1871.
Über Quickrisk – Die Onlinerisikoprüfung der LV1871
Quickrisk ist öffentlich zugänglich und ermöglicht die Prüfung von Vorerkrankungen und gefährlichen Hobbys in Bezug auf potentiell mögliche Annahmeentscheidungen in Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung.
Dieses Tool setze ich auch in der Beratung häufiger ein, um Interessenten zu erklären, warum welcher Schritt in der Aufbereitung nötig ist und welche Auswirkungen welche Nuancen eines angabepflichtigen Umstandes haben können.
Schauen wir uns nachfolgend einmal drei einfache Beispiele zur Onlinerisikoprüfung an:
Ein Heuschnupfen ist zumindest für Büro- und Kopfberufe grundsätzlich kein großes Problem, eine medizinisch glatte Annahme mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich.
Ändert aber nichts daran, dass der Umstand im Regelfall anzeigepflichtig ist und somit aufbereitet werden muss. Quickrisk liefert hierfür einen potentiellen Ansatz, welche Angaben benötigt werden.

Selbstverständlich ist zunächst der Beruf entscheidend. Ein Heuschnupfen ist beim Landschaftsgärtner anders zu bewerten, als beim Informatiker mit nahezu 100 % Bürotätigkeit.
Das Alter ist eine individuelle Grenze des Versicherers. Bei sehr jungen Interessenten, bspw. in der Schüler BU, ist die Entwicklung der Erkrankung und die Wahl des späteren Berufs noch ungewiss. Entsprechend ist eher mit Erschwerungen zu rechnen.
Weiterhin interessieren natürlich die tatsächlichen Beschwerden (Symptome), die erfolgte Behandlung und die tatsächliche Einschränkung im Alltag (bspw. Krankschreibungen).
Onlinerisikoprüfung ermöglicht meist nur Beurteilung isolierter, vereinfachter Umstände
Gleichwohl sieht man hier auch ganz gut die Grenzen der Onlinerisikoprüfung. Was ist beispielsweise, wenn Desensibilisierungen noch laufen oder abgebrochen wurden? Was ist, wenn in den letzten Jahren Lungenfunktionstests stattgefunden und fälschlich Diagnosen im Kontext Asthma abgerecht wurden?
In solchen Fällen wird stets individuelle Aufbereitung und manuelle Risikoprüfung benötigt, um eine rechtssichere Annahme des Antrags zu gewährleisten. Sprich, damit später auch ein rechtlich sauberer Leistungsanspruch besteht.
Auch für Hobbys bietet Quickrisk eine gute erste Orientierung. Interessenten können sich anhand eines Auswahlkatalogs die tatsächliche Ausprägung ihrer Hobbys zusammenstellen und sehen im Anschluss, mit welcher Bewertung potentiell zu rechnen ist. Nachfolgend exemplarisch das Hobby Tauchen:

Aber auch hier sind in der Praxis schnell die Grenzen der Onlinerisikoprüfung erfolgt. Wird beispielsweise zusätzlich das Merkmal “Tauchen in offenen Höhlen und Grotten” ausgewählt, bietet Quickrisk einen Risikozuschlag von 25 % an.
Dabei macht es sehr wohl einen deutlichen Unterschied, ob hier hobbymäßig im Urlaub und in der Gruppe mal in einer kleinen Grotte getaucht wurde, oder ob kilometerlange Höhlensysteme erforscht werden.
Ersteres bekommt man in der Praxis durchaus auch ohne Risikozuschlag versichert. Ich bevorzuge daher eine Eigenschilderung der tatsächlichen Hobbys in “ich”-Form als Blocktext als Bestandteil einer Risikovoranfrage für die manuelle Risikoprüfung.
Mehr zum Thema gefährliche Hobbys in der Berufsunfähigkeitsversicherung im entsprechenden Artikel.
Zusammengefasst:
Tools zur Onlinerisikoprüfung bieten eine erste Orientierung und fördern das Verständnis, welche Informationen der Versicherer eigentlich benötigt. Einer professionellen Risikovoranfrage mit manueller Risikoprüfung sind diese Tools jedoch regelmäßig in jeder Hinsicht unterlegen.
Eine beispielsweise stark ausgeprägte Kurzsichtigkeit kann auch in der Risikoprüfung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein Problem sein. Unter 6 Dioptrien (ohne Begleitumstände) ist in der Regel eine glatte Annahme möglich, darüber beginnen bei den ersten Versicherern die Leistungsausschlüsse.
Gute Versicherer prüfen individuellen und ermöglichen somit meist noch bis 8 Dioptrien eine Annahme ohne Leistungsausschluss. Darüber ist ein Leistungsausschluss unumgänglich, von Gesellschaft zu Gesellschaft aber sehr unterschiedlich formuliert.
Im nachfolgenden Beispiel sehen wir die Quickriskbewertung für mehr als 8 Dioptrien Kurzsichtigkeit auf dem rechten Auge.

Hier werden alle Sehminderungen und Sehstörungen des rechten Auges (und Folgen) ausgeschlossen. Externe und neu dazu gekommene Schäden (bspw. Unfälle oder Tumore) werden wieder eingeschlossen.
An der Story ändert auch eine individuelle Risikovoranfrage mit manueller Risikoprüfung nicht. Die Ergebnisse wären gleich.
Allerdings beurteilt zum Beispiel die Alte Leipziger dieses Grundproblem anders. Das lässt sich ebenfalls bereits über die Onlinerisikoprüfung eVotum nachvollziehen. Nur ist eVotum eben nicht öffentlich zugänglich (sprich ohne Vermittlerlogin).

Der Leistungsausschluss für die Netzhautdegeneration ist hier schon das bestmögliche Votum für unser Beispiel.
Hintergrund: Bei den hohen Dioptrien aus unserem Beispiel sind die Augen vereinfacht gesagt verformt. Das führt in der Praxis dazu, dass die Netzhaut unter Spannung steht. Eine Netzhautablösung wäre ein zumindest theoretisch mögliches Risiko. Bei einer schnellen medizinischen Behandlung sind aber selbst dafür die Heilungschancen heutzutage sehr gut.
Somit verbleibt nur noch ein äußerst geringes, hoch theoretisches Risiko für eine Erblindung im Zuge einer Netzhautdegeneration. Was den Leistungsausschluss der Alte Leipziger hier zur besseren Wahl macht.
Haben wir nur diesen einen Umstand anzuzeigen, ist eine individuelle Risikovoranfrage nicht erforderlich. Durch eVotum können wir uns Zeit und Mühen sparen.
Mythos anonyme Risikovoranfrage
Gerade aus Reihen der Verbraucherschützer wird gebetsmühlenartig die Empfehlung für eine anonyme Risikovoranfrage ausgesprochen. Allen voran, Stiftung Warentest …
Eine anonyme Risikovoranfrage ergibt aber keinen Sinn. Anonym hieße, dass nicht einmal grundlegende biometrische Daten (bspw. Geburtsdatum, Beruf, Rauchverhalten, Körpergröße und Gewicht) übermittelt werden dürften.
In einem solchen Fall müsste der Versicherer also beim trivialen Heuschnupfen davon ausgehen, dass der Interessent Landschaftsgärtner sein könnte. Entsprechend katastrophal wären die zu erwartenden Ergebnisse.
Das Mittel der Wahl ist stattdessen die pseudonymisierte Risikovoranfrage. Meint, lediglich der Name wird nicht übermittelt, die zur Beurteilung relevanten biometrischen Grunddaten hingegen schon. Mag für den Laien zunächst nach einer Korinthenkackerei klingen, ist es aber nicht.
Ohne grundlegende biometrische Daten können viele Krankheitsbilder ob bestehender Wechselwirkungen schlicht nicht sinnvoll bewertet werden.
Diese permanente Empfehlung Risikovoranfragen anonym zu stellen, ist nichts anderes als ein Zeugnis dafür, wie wenig Kenntnis besagte Verbraucherschützer von den praktischen Abläufen haben. Wie wenig Ahnung davon, wie man eine belastbare Risikovoranfrage erstellt und damit überdurchschnittliche Ergebnisse für seine Interessenten erzielt.
Ich betone gern: Zwischen 2015 und 2020 habe ich Risikovoranfragen für knapp 600 Interessenten gestellt. Ich führe eine eigene Datenbank, in der ich jedes Votum über die Jahre peinlich genau dokumentiert habe. Somit bin ich in der Lage, bereits kleinste Nuancen, Eigenheiten und Unterschiede von Versicherer zu Versicherer zu erkennen und zu Gunsten meiner Kunden zu nutzen. Zwischen 2016 und März 2020 haben meine Kunden nicht einen einzigen Leistungsausschluss kassiert.
Und welche praktische Erfahrung kann Stiftung Warentest so ins Feld führen?
Hinterlasse einen Kommentar