Gefährliche Hobbys und Sport bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sieht sich spätestens im Antrag mit der Frage nach Ausübung von gefährlichen Hobbys / Hobbies konfrontiert. In diesem Artikel erläutere ich, was es zu beachten gilt und welche Lösungsansätze es gibt.
Grundsätzlich gilt: Übliche Breitensportarten wie Fußball, Handball, Tennis usw. usf. sind in jeder Berufsunfähigkeitsversicherung risikoneutral inkludiert. Zumindest, wenn diese als Hobbys und nicht professionell ausgeübt werden.
Bei Sportarten und Hobbys mit erhöhtem Verletzungsrisiko und insbesondere auch bei recht jungen Trendsportarten ist hingegen genau zu prüfen und mit Risikozuschlägen zu rechnen. (mehr …)
Ey! Welche Versicherer vermittelst du?
Von Interessenten erhalte ich immer mal wieder Fragen ala “Welche Versicherer vermittelst du?” oder noch schlimmer: “Vermittelst du alle Versicherer oder nur bestimmte?”
Inhaltlich sind diese Fragen eine Katastrophe, respektive gehen völlig an einer sinnvollen Zielsetzung vorbei. Wenn überhaupt, dann lässt sich nach sorgsamer Aufbereitung der Gesundheitshistorie und Erfassung der individuellen Situation des Interessenten ermitteln, welche Versicherer für den jeweiligen Interessenten Sinn ergeben. Alles andere ist Kaffeesatzlesen.
Der Beitrag könnte (und sollte eigentlich) an dieser Stelle vorbei sein. Gleichwohl, um mich beim nächsten Mal nicht wiederholen zu müssen, gehe ich nachfolgend etwas ausführlicher auf diese Story ein. (mehr …)
BU Sonderaktion Nürnberger über Fondsfinanz für Alle
Exklusiv für den Maklerpool Fondsfinanz hat die Nürnberger eine neue BU Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen gestartet. Der Aktionsantrag steht grundsätzlich “allen” offen und ist nicht auf bestimmte Berufe begrenzt.
Abgesichert werden können bis zu 2.500 € mtl. BU Rente, bestehende Absicherungen werden angerechnet. Die Aktion ist zunächst bis 31.12.2020 befristet. (mehr …)
Gesundheitsfragen im Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung lesen und verstehen
Die korrekte und vollständige Beantwortung der Risiko- und Gesundheitsfragen im Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhöht die Leistungswahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung maßgeblich.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, hat gem. Abs. 1 des § 19 Versicherungsvertragsgesetz “die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen”. Es spielt keine Rolle, was der Versicherungsnehmer für erheblich oder auch nicht erheblich hält. Ein solcher Interpretationsspielraum besteht nicht. (mehr …)
Höhere BU-Renten effizient absichern
Geht es um die Absicherung bedarfsgerechter Berufsunfähigkeitsrenten und späteres Ausbaupotential, sind die Versicherer im Jahr 2004 stehen geblieben. Will man eine höhere Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sind verschiedene potentielle Fallstricke zu überwinden.
Wobei der Begriff “höhere BU-Rente” erheblich täuscht. Die Probleme gehen bereits ab 2.500 € Berufsunfähigkeitsrente los. Das entspricht einem jährlichen Bruttoeinkommen von gerade einmal etwas über 50.000 €. Ab dieser Größe von monatlich 2.500 € BU-Rente gelten nicht mehr allein die regulären Antragsfragen. (mehr …)
Zweivertragslösung ermöglicht Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ausbaupotential
Durch den Abschluss von zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen bei unterschiedlichen Versicherern ergibt sich ein hohes Maß an Flexibilität und Anpassbarkeit. Fallstricke hinsichtlich der Versicherbarkeit kann man so ebenfalls umgehen.
Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit über Jahrzehnte an Lebensentwicklung bedarfsgerecht zu halten, ist die Königsdiziplin in der BU-Vermittlung. Man nennt dies technische Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Zweitvertragslösung ist dabei wiederum der Königsweg. (mehr …)
Risikovoranfrage vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Risikovoranfrage ist eine unverbindliche und in der Regel pseudonymisierte Abfrage der Versicherbarkeit. Der oder die Versicherer erhalten auf diesem Wege die aufbereitete Gesundheitshistorie eines Interessenten zur Beurteilung vorgelegt.
Reichen die zur Verfügung gestellten Informationen für eine abschließende Einschätzung aus, folgt vom Versicherer ein sogenanntes Votum (die Entscheidung des Versicherers). (mehr …)
Die Rolle des Arztberichtes in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer optimale Ergebnisse hinsichtlich Annahme in der Risikoprüfung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung erreichen möchte, muss zunächst den jeweiligen Risikoprüfer in die Lage versetzen, ein Votum im eigenen Interesse abgeben zu können. Eine besondere Rolle kommt dabei Arztberichten und Befunden zu.
Auch für die rechtlich saubere Annahme eines Antrags auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der gezielte Einsatz von Arztberichten ganz entscheidend. (mehr …)
Rechtliche Grundlagen vorvertraglicher Anzeigepflichten
Die Beantwortung der Gesundheits- und Risikofragen im Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird vorvertragliche Anzeigepflicht genannt. (VVA) Angabepflichtige Umstände nicht, unvollständig oder falsch anzugeben, kann eine schuldhafte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zur Folge haben.
Eine solche schuldhafte VVA kann wiederum in Abhängigkeit vom Verschuldungsgrad dazu führen, dass der Versicherer nicht in der Leistungspflicht ist. Unvollständig oder falsch beantwortete Gesundheitsfragen führen aber keinesfalls automatisch dazu, dass der Versicherer leistungsfrei ist. Ein weit verbreiteter Irrglaube.