Professioneller Leistungsantrag – Berufsunfähigkeit beantragen

Der größte praktische Fallstrick und gleichzeitig der häufigste Grund für eine Ablehnung beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente sind fehlerhafte oder unvollständige Leistungsanträge selbst.

Das ist nur zu gut nachvollziehbar. Wer gesundheitlich dermaßen eingeschränkt ist, dass ein Leistungantrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt werden muss, ist den bürokratischen Hemnissen allein meist schlichtweg nicht gewachsen.

Selbst in medizinisch gesehen eindeutigen Fällen summiert sich der Papierkram. Unterlagen des Versicherers, Arzberichte, Befunde und Gutachten – da kommen 40 bis 60 Seiten zusammen. Versicherer verwenden nicht umsonst die Redewendung “ … wir lehnen nicht ab, wir legen ab …“.

Ich musste diese leidvolle Erfahrung bereits selbst machen, als ich 2008 Leistungen von meiner Dienstunfähigkeitsversicherung beantragen musste.

Lernen durch Schmerzen möchte ich meinen Kunden ersparen. Daher kooperiere ich im Bereich der professionellen Betreuung von BU-Leistungsanträgen mit versierten Versicherungsberatern, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben. Wenn alle Stricke reißen und nur noch eine gerichtliche Auseinandersetzung möglich ist, kann ich ebenfalls Fachanwälte empfehlen.

Wichtige Informationen zum BU Leistungsantrag

Es gibt drei gute Gründe warum spezialisierte Versicherungsberater die richtige Anlaufstelle für komplexe Leistungsanträge sind.

Erstens: Im Gegensatz zu Versicherungsmaklern (mir) oder anderen Versicherungsvermittlern sind Versicherungsberater explizit befugt Rechtsberatung im Einzelfall (gem. Schranken des Rechtsdienstleistungsgesetztes RDG) durchzuführen. Der Versicherungsberater ist hier außergerichtlicher Vertreter seines Mandanten, analog zum Rechtsanwalt.

Zweitens: Die professionelle Aufbereitung eines Leistungsantrags durch einen Versicherungsberater bleibt beim Versicherer selbst auf Sachbearbeiterebene. Sachbearbeiter von Versicherungen sind teils schwierige Menschen, das sei unbestritten. Aber irgendwann will auch der hartnäckigste Sachbearbeiter den Vorgang vom Tisch haben, zumindest minimale Lösungsorientierung kann man attestieren.

Wedel ich hingegen direkt mit der juristischen Keule via Rechtsanwalt, übernimmt die Rechtsabteilung des Versicherers. Die dort Angestellten Juristen sind in der Regel gut bezahlt, haben verdammt viel Zeit (die Sie als Kunde im Falle eines Falles nicht haben) und haben während des gesamten Ausbildungsverlaufs nicht anderes gelernt, als anderen etwas zu verbieten.

Drittens: Die Spezialisierung. Aufgabe des Vermittlers und somit auch meine Aufgabe als Versicherungsmakler ist die bedarfsgerechte Vermittlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Betreuung im Leistungsfall ist nicht die Kernaufgabe eines Versicherungsmaklers. Natürlich stehe ich im Leistungsfall erst einmal beratend an der Seite meiner Kunden. Ich werde aber niemals die fachliche Expertise eines Spezialisten erreichen, der den ganzen Tag nichts anderes tut, als BU-Leistungsfälle zu bearbeiten.

Und an der Stelle sei erwähnt: Wenn Ihr Vermittler oder Versicherer Gegenteiliges behauptet, lügt er Sie schlichtweg an. Dazu mehr weiter unten über die Fallstricke beim BU-Leistungsantrag.

Nein. Auch wenn Versicherungsberater nach der gleichen Gebührenordnung abrechnen wie Rechtsanwälte, Rechtsschutzversicherungen kommen nicht für die Dienstleistungen eines Versicherungsberaters im Versicherungsrecht auf.

Nur wenn Sie einen Fachanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, kommt die Rechtsschutzversicherung gem. bedingungsgemäß versicherten Leistungen eventuell für die Kosten auf. Dazu sei aber angemerkt: Wer einen Fachanwalt wirklich braucht, hat fast immer zuvor schwere Fehler entweder schon beim BU-Antrag oder im BU-Leistungsantrag gemacht. Ohne Grund von Sachbearbeiterebene auf Ebene Rechtsabteilung des Versicherers zu wechseln, kommt zudem regelmäßig einem Schuß ins eigene Bein gleich. Ungeachtet dessen: Im Einzelfall ist nur der Fachanwalt überig, im Einzelfall!

Zum Thema Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung für meine Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich einen eigenen Blogbeitrag verfasst.

Eine verständliche aber in der Praxis meist die falsche Frage. Richtiger wäre, was kostet es, wenn man es do it yourself probiert. Und da kann ich versprechen: Es kostet Zeit, Nerven, Gesundheit und im worst case die ganze Leistung.

Es gibt keine allgemein richtige oder pauschale Aussage zu den Kosten für die professionelle Begleitung eines BU Leistungsantrags. Das hängt von den individuellen Gegebenheiten und von der Art der erbrachten Leistungen ab.

Ein Erstgespräch mit fixem Zeitansatz kann je nach zeitlichen Umfang kostenlos sein oder im Bereich von etwa bis zu 300 Euro kosten. Die Kosten für eine Erstberatung meiner Mandanten bei einem kooperierenden Spezialisten übernehme ich, sofern eine vollwertige und unrabattierte Berufsunfähigkeitsversicherung über mich abgeschlossen wurde.

Der weitere Kostenverlauf ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei durchschnittlichen BU-Leistungsanträgen ist mit Kosten von etwa 5.000 Euro bis zu 5 BU-Renten einzuschätzen. Klingt viel, ist aber in anbetracht des durchschnittlichen Zeitaufwands über Monate bis zum Erfolg durchaus gerechtfertigt und deutlich billiger als der gem. Streitwert und nach Instanzen bezahlte Fachanwalt.

Das Gute: Bei den mit mir kooperierenden Versicherungsberatern entstehen diese Kosten erst und nur dann, wenn der Leistungsantrag wirklich erfolgreich war. Ein solches, faires Angebot können Sie bei Fachanwälten lange suchen.

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Häufige Fallstricke beim BU-Leistungsantrag

Gerade beim BU-Leistungsantrag können sehr viele Dinge falsch gemacht werden. Eine kurze Darstellung der häufigsten Fehler finden Sie nachfolgend.

Zu früh ist ein Leistungsantrag insbesondere dann gestellt, wenn bestehende Absicherung aus Krankengeld oder Krankentagegeldversicherung den Anspruch aus der bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung übersteigen würde, oder die objektiven medizinischen Voraussetzungen noch nicht hinreichend erfüllt sind.

Gute Versicherungsbedingungen sehen die stets rückwirkende Leistung zum zeitlichen Beginn der Berufsunfähigkeit vor. Eile ist daher selten geboten, ein einmal verpfuschter Leistungsantrag ist nur mit sehr viel Aufwand zu korrigieren.

Allerdings gibt es auch das Gegenteil. Schlechte AVB sehen Leistungen erst ab Meldung der Berufsunfähigkeit vor. Das kann Ihnen allerdings nur passieren, wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht über mich abgeschlossen haben, solche Tarife vermittle ich nicht.

Es gibt keine einheitlichen Leistungsanträge, jeder Versicherer kocht da sein eigenes Süppchen. Formblätter können 6 oder auch 20+ Seiten haben.

Doch die Formulare der Versicherer haben alle eines gemein: Sie sind kaum tauglich um individuelle Fälle in ein einheitliches Schema zu pressen. Hier muss und hier sollte man sich nicht ins Schema pressen lassen. Zusätzliche Angaben sind häufig nötig und sinnvoll, es ist kein Ankreuztest.

Versicherer werben oft mit dem Versprechen einer Unterstützung im Leistungsantrag oder bspw. einem bequemen BU-Leistungsantrag via Hotline.

Ganz ehrlich: Kein Reh würde sich von einem Wolf zeigen lassen, wie man eine Lichtung betritt. Der Vergleich mag überspitzt, aber deutlich sein. Das Fehlerrisiko steigt imens an und kein, absolut kein Versicherer zahlt gern unnötig Versicherungsleistungen.

Das Gleiche gilt für Versprechen hinsichtlich einer fixen Beratungsdauer. Diese sind in der Praxis keinen Pfifferling wert und beinhalten im Prinzip nicht viel mehr, als das Ihnen der Eingang Ihrer Unterlagen bestätigt wird.

Diese Versprechen bergen aber auch erhebliche Gefahren: Ein überhastet gestellter Leistungsantrag ist fehleranfällig und meist unvollständig. Man sollte sich niemals zeitlich vom Versicherer unter Druck setzen lassen, das ist mehr als nur kontraproduktiv.

Jeder leidet anders, mancher stärker und das mit dem Wunsch, es dem Versicherer ausgiebig mitzuteilen. Das ist kontraproduktiv. BU-Leistungsanträge sind für die Versicherer knallhartes, rationales und teures Geschäft.

Der medizinische Nachweis ist einzig und allein auf die Leistungsgrenze (idR 50 %) hinsichtlich des zuletzt ausgeübten Berufs zu führen. Private Probleme und Befindlichkeiten interessieren den Versicherer nicht und sind der Sache nicht dienlich. Man droht so nur das Wesentliche aus den Augen zu verlieren.

Je mehr unnütze Informationen im Leistungsantrag angegeben werden, desto höher das Risiko Widersprüche zu produzieren. Arztberichte und Befunde müssen im Regelfall nicht kommentiert werden. Wenn man diese professionell und zielgerichtet herbei geschafft hat, stehen diese für sich.

Onlineberatung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Nachfolgend finden Sie detaillierte, weiterführende Informationen zu den drei Themenkomplexen meiner Onlineberatung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Aufbereitung der Gesundheitshistorie

Aufbereitung der Gesundheitshistorie

Auswahlkriterien Berufsunfähigkeitsversicherung

Auswahlkriterien BU

Technische Ausgestaltung Berufsunfähigkeitsversicherung

Technische Ausgestaltung