Wie hoch sollte eine BU-Rente sein?

Diese Frage lässt sich nur individuell, niemals aber pauschal beantworten. Zur Verdeutlichung eine Gegenfrage: Was bleibt Ihnen von Ihrem Einkommen, wenn Sie ab morgen nicht mehr arbeiten könnnen?

Um diese Frage zu beantworten, müssen zunächst die Ansprüche aus ggf. Versorgungswerken zusammen getragen werden. Weiterhin gilt es zu prüfen, ob es weitere Einkommensquellen gibt. Das können beispielsweise Kapitalerträge oder auch Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung sein.

In Folge stellen sich weitere Fragen: Welche Ausgaben laufen weiter? Wie sehr wollen und können Sie den gewohnten Lebensstandard einschränken? Was ist mit Ihrer Altersvorsorge?

Gerade letzter Punkt wird regelmäßig völlig vernachlässigt. Im Falle einer Berufsunfähigkeit werden weder Arbeitnehmerbeiträge noch Arbeitgebergeberbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Sparverträge werden in der Regel sofort gestoppt, ich kenne aber keinen BU Leistungsfall, bei dem Sparverträge später wieder fortgeführt wurden. Selbst wenn man mit einer kleinen BU Rente zunächst mal ein paar Jahre über die Runden kommt, die Armut verschiebt man damit einfach nur ins Alter.

Daraus folgt: Je näher die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente beim derzeitigen Nettoeinkommen liegt, desto weniger müssen Sie sich im Falle einer Berufsunfähigkeit einschränken.

Das Absicherungsniveau aufrecht erhalten

Völlig unterschätzt wird bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig auch die Anpassung der Absicherung an Kaufkraft- und Einkommensentwicklung.

Den meisten Menschen ist zumindest noch die dynamische Anpassung der BU Rente bekannt. Beispielsweise erfolgt in Form einer Beitragsdynamik von 5 % jedes Jahr eine Erhöhung der BU Beiträge um selbigen Prozentsatz. Allerdings steigt die versicherte Leistung mit ansteigendem Alter nicht im gleichen Maße wie der Beitrag.

Reine Beitragsdynamiken werden immer so berechnet, als würde mit dem zum Zeitpunkt der Dynamik gültigen Alter ein neuer Vertrag abgeschlossen. Und ein 40jähriger erhält nun einmal deutlich weniger BU Rente für das gleiche Geld wie ein 20jähriger.

Wesentlich problematischer ist jedoch die Anpassung der BU Rente, wenn der Leistungsfall erst einmal eingetreten ist. Selbst bei moderater Inflation von 2 % ist eine BU Rente von 2.000 Euro nach 20 Jahren nur noch knapp 1.400 Euro wert.

Aus diesen Gründen ist eine mögliche Anpassbarkeit der gewählten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht minder wichtig als die Wahl einer angemessenen Berufsunfähigkeitsrente zu Beginn des Vertrags.

Die Möglichkeiten einer maximalen dynamischen Erhöhung sollte genutzt werden. Bei einem guten Versicherer bleibt das Recht auf dynamische Erhöhung auch dann erhalten, wenn Sie der Annahme einer Dynamik zunächst mehrfach widersprechen. Bei der Masse der Versicherer erlischt das Recht auf dynamische Anpassung beim dritten Widerspruch.

Geprüft werden sollte auch immer die garantierte Anpassung im Leistungsfall, besser bekannt als Leistungsdynamik. Mit einer garantierten Leistungsdynamik macht sich der Versicherungsnehmer unabhängig von der Überschussentwicklung seines Versichers, die gegen Mehrbeitrag gewählte Anpassung im Leistungsfall wird auf jeden Fall gewährt.

Darüber hinaus sind die Regelungen zum Ausbau des Versicherungsschutzes ein wichtiges Auswahlkriterium bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. So sollte stets eine ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie und eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie gegeben sein.